Verhandlungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 13. September 2023

20. September 2023
Der Verhandlungsbericht informiert über das Wesentlichste der einzelnen Geschäfte der jüngsten Gemeinderatssitzung.

Altersvorsorge auf Behördenentschädigungen

Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung vom 29. November 2023 die Schaffung einer Rechtsgrundlage, damit in Zukunft auch die Behördenentschädigungen bei der Pensionskasse versichert werden können. Bisher ist dies Behördenmitgliedern, die selbstständig erwerbstätig sind oder bereits bei einer anderen Vorsorgeeinrichtung versichert sind, verwehrt. Diese Regelung wirkt sich negativ aus für Behördenmitglieder, die ihren Haupterwerb nur in einem Teilzeitpensum ausüben oder durch die Behördentätigkeit in der eigenen Firma allenfalls wirtschaftliche Einbussen in Kauf nehmen müssen. Die resultierende Schmälerung der Altersvorsorge ist stossend. Sie steht auch im Widerspruch zu Artikel 45 der Zürcher Kantonsverfassung, der Kanton und Gemeinden zur Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die nebenamtliche Tätigkeit in Behörden verpflichtet. Die nicht mehr zeitgemässe Versicherungslücke soll nun geschlossen werden. Dazu wird je eine neue Bestimmung über die freiwillige Versicherung von Behördenentschädigungen in die Entschädigungsverordnung sowie die Pensionskassenverordnung der Gemeinde Zollikon aufgenommen.
Weitere Informationen zur Gemeindeversammlung vom 29. November erfolgen mit dem GV-Einladungsflyer und Beleuchtenden Bericht, die Ende Oktober/Anfang November versandt und publiziert werden.

Ernennung Zivilstandsbeamtin ad interim

Infolge von drei Kündigungen im Zivilstandsamt entsteht ab September 2023 ein Personalengpass. Um die anfallenden Arbeiten sach- und fristgerecht erledigen zu können, insbesondere im Bereich der zu beurkundenden Geburten, ist das Team auf die Unterstützung von Springerinnen angewiesen. Der Gemeinderat hat für die Zeit ab Oktober 2023 drei Springerinnen als Zivilstandsbeamtinnen ad interim für das Zivilstandsamt Zollikon ernannt.

Fahrzeuge Mahlzeitendienst: Ersatz

Das Wohn- und Pflegezentrum Blumenrain beliefert täglich rund 80 (hauptsächlich) Seniorinnen und Senioren mit frischen Mahlzeiten. Ende 2016 wurden die drei Fahrzeuge zur Auslieferung der Mahlzeiten letztmals ersetzt. Nach rund sieben Betriebsjahren haben die Lieferwagen des Typs Citroën Nemo das Ende ihrer zuverlässigen Betriebsfähigkeit erreicht. Der Gemeinderat hat entschieden, die bestehenden Fahrzeuge durch drei vollelektrische Fahrzeuge des Typs Renault Kangoo Van E-Tech zu ersetzen. Diese sind im Gegensatz zu den derzeitigen Dieselfahrzeugen praktisch emissionsfrei. Die Ersatzinvestition beläuft sich auf 97'000 Franken. Die Finanzierung erfolgt über den Fonds Nachlass Mina Schlatter-Schild.

Einwohnerkontrolle und Zivilstandsamt im Gemeindehaus: Umbau

Die Liegenschaft wurde im Jahr 1940 erbaut und dient der Gemeindeverwaltung seither als zentrales Verwaltungsgebäude. Die Funktionalität im Bereich der Einwohner- und Zivilstandsdienste ist verbesserungswürdig, da die bestehenden Schalterbereiche nicht mehr den Vorgaben des Datenschutzes entsprechen. Ebenso gilt es, die Zugänglichkeit für Personen mit eingeschränkter Mobilität in diesem Gebäudetrakt sicherzustellen. Für die übrigen Bereiche des Gemeindehauses konnte aus Gründen des Denkmalschutzes sowie der Gebäudestatik noch keine Lösung für die Behindertenzugänglichkeit gefunden werden. Nach dem Umbau wird im Seitenflügel an der Bergstrasse nebst der Einwohnerkontrolle auch das Zivilstandsamt untergebracht. In den frei werdenden Büroräumlichkeiten beim Haupteingang wird das Trauzimmer leicht vergrössert und neu gestaltet. Zudem wird ein neues Sitzungszimmer eingebaut. Die Fima Bachmann Architekten AG hat dazu ein Umbauprojekt ausgearbeitet. Der Gemeinderat hat gestützt darauf einen Ausführungskredit von 355'000 Franken bewilligt, wovon 106'000 Franken auf gebundene Ausgaben (insbesondere Schalldämmung) entfallen. Die Arbeiten werden an folgende Firmen vergeben:

BKP, Arbeitsgattung

Vergabe

in Fr.

inkl. MWSt

BKP 211 Baumeisterarbeiten

Wanner und Lott AG, Regensdorf

28'900.00

BKP 230 Elektroinstallationen

Elektro Sprenger AG, Zollikon

27'600.00

BKP 271 Gipserarbeiten

Winiger Maler Gipser AG, Jona

106'400.00

BKP 273 Schreinerarbeiten

Müller und Partner AG, Zollikon

14'800.00

BKP 281 Bodenbeläge

Reibenschuh AG, Wetzikon

23'500.00

BKP 283 Deckenverkleidungen

Isolag, Zürich

6'200.00

BKP 285 Malerarbeiten

Kurt Zuber AG, Zollikon

19'800.00

BKP 285.3 Beizarbeiten

Traber Holzoberflächen AG, Bubikon

19'400.00

BKP 287 Baureinigung

Professional Clean, Glattbrugg

6'100.00

289 Mobiliar – Bestuhlung

(Vorhänge Trauzimmer)

Colombo AG, Zürich

16'900.00
6'000.00

BKP 291 Architekturleistungen
(von BKP 211 - 287

Bachmann Architekten AG, Zollikon
(±20%)

55'000.00

Der Baubeginn ist auf Oktober 2023 geplant. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Ende Dezember 2023. Trauungstermine werden während der Bauzeit nur für dringliche Trauungen angeboten.

Bootsplätze: Gebührenerhöhung

Die Gebühren für Bootsplätze in der grossen und kleinen Bootshaab werden angepasst, nachdem sie während Jahren unverändert geblieben sind. Nach umfangreichen Sanierungen sowie angesichts der allgemein gestiegenen Kosten ist der Betrieb der Bootshaab nicht mehr kostendeckend. Bei der Berechnung der neuen Gebühren wurde nur ein Anteil von 20% der Sanierungskosten auf die Bootsgebühren umgelegt. Die restlichen Investitionskosten betreffen die Parkplätze bzw. den öffentlichen Platz über der Bootshaab. Die Gebühren werden ab kommendem Jahr erhöht und zwar um 8.7% für offene und um 12.7% für gedeckte Wasserplätze. Die Änderungen treten am 1. Januar 2024 in Kraft, und die amtliche Publikation erfolgt am 22. September 2023 im Zolliker Zumiker Bote sowie aus der Website zollikon.ch.

Kleiner Bootshafen: Umgebungsgestaltung im Budget

Im Zuge der Projektvorbereitung für die Dachsanierung des kleinen Bootshafens war es erforderlich, die bestehende Bepflanzung an der Zufahrt zum Parkdeck zu entfernen. Diese wurde nun wieder neu angelegt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 65'000 Franken, was Minderkosten von Fr. 5'000 Franken gegenüber dem bewilligten Betrag von 70'000 Franken bedeutet.