Teilrevision Bootsplatzreglement

22. September 2023

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 13. September 2023 das Bootsplatzreglement (Anhang 1 Gebühren – gedeckte und offene Wasserplätze) revidiert. Die Änderungen treten per 1. Januar 2023 in Kraft.

Gegen die Entscheide kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich begründet Rekurs erhoben werden. Die Entscheide liegen während der Rekursfrist im Gemeindehaus (Gemeinderatskanzlei) zur Einsicht auf und sind untenstehend aufgeschaltet. Die Kosten eines Rechtsmittelverfahrens trägt in der Regel die unterliegende Partei.

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