Strassengesetz - öffentliche Planauflage, Mitwirkungsverfahren
Projektbezeichnung | Gemeinde Zollikon, Dufourstrasse, Bergstrasse, Bushaltestelle Dufourplatz |
Bemerkungen zum Projekt | Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) müssen öffentlich zugängliche Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs bis Ende 2023 hindernisfrei angepasst werden. In diesem Zusammenhang werden auch die Bushaltestellen Dufourstrasse und Bergstrasse hindernisfrei ausgebaut. Zudem wird der Kreisel saniert. |
Durchführende Stelle | Tiefbauamt Kanton Zürich |
Projektbezeichnung | Gemeinde Zollikon, Dufourstrasse, Bushaltestelle Felbenstrasse |
Bemerkungen zum Projekt | Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) müssen öffentlich zugängliche Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs bis Ende 2023 hindernisfrei angepasst werden. In diesem Zusammenhang wird auch die Bushaltestelle Felbenstrasse hindernisfrei ausgebaut. |
Durchführende Stelle | Tiefbauamt Kanton Zürich |
Projektbezeichnung | Gemeinde Zollikon, Alte Landstrasse, Bushaltestelle Goldhaldenplatz |
Bemerkungen zum Projekt | Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) müssen öffentlich zugängliche Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs bis Ende 2023 hindernisfrei angepasst werden. In diesem Zusammenhang wird auch die Bushaltestelle Goldhaldenplatz hindernisfrei ausgebaut. |
Durchführende Stelle | Tiefbauamt Kanton Zürich |
Projektbezeichnung | Gemeinde Zollikon, Bergstrasse, Bushaltestelle Schützenstrasse |
Bemerkungen zum Projekt | Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) müssen öffentlich zugängliche Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs bis Ende 2023 hindernisfrei angepasst werden. In diesem Zusammenhang wird auch die Bushaltestelle Schützenstrasse hindernisfrei ausgebaut. |
Durchführende Stelle | Tiefbauamt Kanton Zürich |
Rechtliche Hinweise und Fristen
Angaben zur Auflage: Gemeinde Zollikon, Bergstrasse 20, Postfach, 8702 Zollikon.
Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage des Kantons unter www.tiefbauamt.zh.ch digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.
Einwendungen gegen die Projekte im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Kontaktstelle erhoben werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen.
Ergänzende rechtliche Hinweise: Einwendungen und Anregungen zu den Projekten sind innerhalb dieser Frist, in schriftlicher Form an die Gemeinde Zollikon zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich einzureichen. Frist: 30 Tage. Ablauf der Frist: 06.12.2021. Kontaktstelle: Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich.