Zwischenbericht Umsetzung Initiative Widmer – Projekt Beugi

11. März 2022
In den letzten Wochen sind verschiedenste Informationen über den aktuellen Stand der Projekt-arbeiten bezüglich Umsetzung der Initiative Widmer, welche die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Zollikons im Sommer 2018 angenommen haben, herumgereicht worden. Dem Gemeinderat und den Zolliker Baugenossenschaften ist es ein Anliegen, mittels einem offenen Fragenkatalog Klarheit über die aktuellen Projektarbeiten zu schaffen und aufzuzeigen, was sich im laufenden Prozess ereignet hat und weshalb kommuniziert – oder eben nicht kommuniziert wurde.

Wo steht das Projekt Beugi aktuell?

Die jüngste Projektsitzung hat am Mittwoch, 9. März 2022 stattgefunden. Das Projektteam bestehend aus Gemeindepräsident Sascha Ullmann, Gemeinderätin Sylvie Sieger, Gemeinderat Bernhard Ecklin, Gemeindeschreiber Markus Gossweiler und den Vertretern der Zolliker Baugenossenschaften Patrik Jeuch (BG Pro Zollikon), Jürg Widmer (Neue BG Zollikon), Clemens Gähwiler (BG Pro Familia) und Alain Merkli (Siedlungsgenossenschaften Zollikon) befasste sich ausführlich mit der Frage eines allfälligen Verzichts auf die Umsetzung der Initiative Widmer, Möglichkeiten einer Alternativlösung und weiteren Zukunftsszenarien für die Entwicklung des Beugi-Areals.

Weshalb kann die Initiative Widmer möglicherweise nicht umgesetzt werden?

Mit dem Fortschreiten der Projektarbeiten haben sich baurechtliche und finanzielle Risiken aufgetan. Diese betreffen insbesondere die Umzonung sowie die daraus resultierende Mehrwertabgabe an den Kanton. Für die Bebauung (auch im ursprünglichen Projekt mit Grossverteiler) muss das Grundstück umgezont werden. Diese Umzonung in eine reine Wohnnutzung ist heute ungewisser denn je. Und mit dem seit 2021 geltenden Mehrwertausgleichsgesetz gilt dies als abgabepflichtige Einzonung, für die 20% des Mehrwertes durch den Kanton abgeschöpft wird. Dies könnte eine Abgabe  in Millionenhöhe zur Folge haben. Der Betrag wird in einem individuellen Bewertungsverfahren durch den Kanton festgelegt. Abgabepflichtig ist der Grundeigentümer bei Baubeginn. Bei einer Abwälzung der Abgabe via Baurechtszins an den Baurechtsnehmer hätte dies eine direkte Auswirkung auf die Mietzinse der genossenschaftlichen Wohnungen. Weitere finanzielle Risiken zeigten sich auch beim Rückbau des Reservoirs, der mehr kosten dürfte als erwartet, zusätzliche Kosten für den Rückbau des Altersheim Beugi sowie allenfalls für Altlasten.

Weshalb wurde die Bevölkerung nicht früher über den Projektstand informiert?

Seit Annahme der Initiative Widmer im Sommer 2018 arbeiteten Gemeinderat und Vertreter der Baugenossenschaften seit 2020 zusammen an der Umsetzung der Initiative. Die bestehenden Planungsgrundlagen wurden aufgearbeitet sowie ein Baurechtvertrag entworfen. Bei den Beratungen der Bedingungen für den Baurechtsvertrag geriet das Projekt ins Stocken wegen der vorhergehend erläuterten Punkte, insbesondere wegen der Umzonung und Mehrwertabschöpfung. Es mussten also neue Ansätze diskutiert werden, ob und wie die Umsetzung der Initiative mit diesen neu gewonnenen Erkenntnissen und Voraussetzungen noch möglich ist. Im Rahmen dieser Arbeiten wurde auch die Möglichkeit nach einer Alternativlösung mit einem Ersatzgrundstück angeschaut, auf welchem die Initiative zonenkonform und wohl auch kostengünstiger umgesetzt werden könnte. Die Bevölkerung sollte informiert werden, sobald Klarheit herrscht, wie es mit der Entwicklung des Beugi-Areals konkret weitergeht. Die Komplexität des Themas darf hierbei nicht unterschätzt werden. So ging es nie darum, den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern etwas vorzuenthalten. Vielmehr wurde gemeinsam daran gearbeitet, Klarheit zu schaffen und Machbares von Unrealistischem zu trennen und Fakten zu erhalten, um der Bevölkerung Grundlagen im weiteren Mitwirkungsprozess mitzugeben.

Diese Klarheit herrscht also noch nicht?

Nein. Verschiedene Abklärungen sind noch in Gange. Die Diskussionen innerhalb der Genossenschaften ergaben noch zusätzlichen Klärungsbedarf, den der Gemeinderat entgegengenommen hat. Die Fragestellung wird nun vertieft abgeklärt. Erneut geht es insbesondere um die Umzonung und die Mehrwertabschöpfung. Hier wird versucht, möglichst konkrete Szenarien und Zahlen vorzulegen, um die weitere Entwicklung des Areals, aber auch die Umsetzung der Initiative abschliessend beurteilen zu können und konkrete weitere Schritte festzulegen.

Wie geht es weiter?

Ende März findet die nächste Projektsitzung statt. Bis dann liegen vertiefte Erkenntnisse zu den finanziellen aber auch baurechtlichen Risiken vor, die der Gemeinderat und die Vertreter der Genossenschaften zusammen anschauen und weitere Schritte festlegen werden. Die Entwicklung des Areals Beugi wird weitergehen, selbst falls sich zeigen sollte, dass sich die Umsetzung der einst angenommenen Initiative so nicht realisieren lässt. Weder Gemeinderat noch die Genossenschaften wollen einen Stillstand oder arbeiten auf einen solchen zu, sondern setzen sich gemeinsam für eine planungsrechtlich machbare Lösung ein.

Gemeinderat und Vertreter Baugenossenschaften

Areal Beugi