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Wohnen
Hundehalter/innen sind verpflichtet, ihre neu erworbenen Hunde bei der Gemeinde anzumelden, und allfällige Mutationen innert 14 Tagen mitzuteilen. Hier finden Sie sämtliche Informationen.
Hundehalter/innen sind verpflichtet, ihre neu erworbenen Hunde bei der Gemeinde anzumelden, und allfällige Mutationen innert 14 Tagen mitzuteilen. Hier finden Sie sämtliche Informationen.