Inhalt

Zuzug, Umzug und Wegzug

Ziehen Sie neu nach Zollikon?
Zuzug

Ziehen Sie weg aus Zollikon?
Wegzug

Ziehen Sie innerhalb Zollikon um?
Umzug

 

Parkplatz-Reservationen für Umzüge

Die Abteilung Sicherheit und Umwelt reserviert Ihnen den benötigten Parkplatz für das Umzugsfahrzeug. Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

Anmeldung/Zuzug

Neu nach Zollikon zugezogene Personen müssen ihren Adresswechsel innert 14 Tagen persönlich oder via untenstehendem Online-Dienst melden, sie benötigen dazu folgende Schriften: Schwei…

Neu nach Zollikon zugezogene Personen müssen ihren Adresswechsel innert 14 Tagen persönlich oder via untenstehendem Online-Dienst melden, sie benötigen dazu folgende Schriften:

Schweizerinnen und Schweizer

  • Identitätskarte oder Pass
  • aktueller Heimatschein/Aufenthaltsausweis
  • Familienausweis (falls verheiratet)
  • Krankenversicherungsausweis oder Police
  • Mietvertrag bzw. Wohnungsnachweis (nur für Mieter)
  • Fr. 40.00 pro erwachsene Person (bzw. Fr. 100.00 für Wochenaufenthalt)


Ausländische Staatsangehörige

  • Pass
  • Ausländerausweis
  • Krankenversicherungsausweis oder Police
  • Eheschein und Geburtsscheine (für Familien)
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag bzw. Wohnungsnachweis (nur für Mieter)
  • Fr. 40.00 pro erwachsene Person (sowie Gebühren für das Migrationsamt)


Fragen beantworten wir gerne telefonisch (Tel. 044 395 32 30) oder per E-Mail.

 

Umschreibung ausländischer Führerausweis

Innerhalb eines Jahres, seit der Einreise in die Schweiz, muss der ausländische Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umgeschrieben werden. Bitte nehmen Sie folgendes m…

Innerhalb eines Jahres, seit der Einreise in die Schweiz, muss der ausländische Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umgeschrieben werden.

Bitte nehmen Sie folgendes mit:

  • Ausgefülltes Gesuch Umschreibung ausländischer Führerausweis
  • Ausländischer Führerausweis
  • Ausländerausweis


Das Gesuch kann bei der Einwohnerkontrolle sowie hier bezogen werden.

Umzug innerhalb der Gemeinde/Ummeldung

Schweizerinnen und Schweizer können Ihre Adressänderung bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde innert 14 Tagen persönlich, schriftlich oder via Online-Dienst eUmzugZH melden. Bitte bring…
Schweizerinnen und Schweizer können Ihre Adressänderung bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde innert 14 Tagen persönlich, schriftlich oder via Online-Dienst eUmzugZH melden. Bitte bringen bzw. schicken Sie uns Ihren Schriftenempfangsschein/die Meldebestätigung sowie den neuen Mietvertrag. Es wird keine Gebühr erhoben.

Ausländische Staatsangehörige müssen Ihre Adressänderung persönlich bei der Einwohnerkontrolle melden. Bitte bringen Sie ihren Ausländerausweis und den neuen Mietvertrag mit. Die Gebühr richtet sich nach dem Gebührentarif des Migrationsamtes.

Zugehörige Objekte