Inhalt

Absage Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2020

7. Mai 2020
Die Gemeindeversammlung vom 10. Juni muss abgesagt werden. Falls möglich, findet eine Openair-Gemeindeversammlung am Samstagvormittag, 4. Juli 2020 statt. Die Abklärungen dazu sind derzeit im Gang.

Aufgrund der Corona-Pandemie musste zum Schutz der Bevölkerung bereits die Zolliker Gemeindeversammlung vom 26. März 2020 abgesagt und die traktandierten Geschäfte auf die Rechnungsgemeindeversammlung vom 10. Juni 2020 verschoben werden. Der Traktandenfülle wegen wurde für den wahrscheinlichen Fall einer Vertagung ein zweiter Versammlungstermin am Donnerstag, 11. Juni 2020, angesetzt. Die Gemeindeversammlung an diesen beiden Daten muss nun aber erneut abgesagt werden.

Der Bundesrat hat zur Durchführung von Gemeindeversammlungen noch nichts entschieden. Weitere Lockerungsschritte will er am 27. Mai 2020 bekanntgeben. Weil in Zollikon mit dem Schwimmbad Fohrbach und dem Betreuungshaus Rüterwis Weichenstellungen zu wichtigen Investitionsprojekten anstehen, möchte der Gemeinderat den Souverän so rasch als möglich darüber entscheiden lassen.

Deshalb hat er die Verwaltung beauftragt, die Vorbereitungen für die Durchführung einer Gemeindeversammlung im Freien zu treffen. Diese soll am Samstagvormittag, 4. Juli 2020, um 09.00 Uhr stattfinden. Bei sehr schlechter Witterung (Gewitter, starker Dauerregen) würde die Versammlung um eine Woche auf den 11. Juli 2020 verschoben werden. Der Durchführungsort ist noch nicht bestimmt. In Frage kommt prioritär der Buchholzhügel. Der Gemeinderat wird an der nächsten ordentlichen Gemeinderatssitzung vom 27. Mai in Kenntnis der gleichentags zu erwartenden Beschlüsse des Bundesrates definitiv über die Durchführung entscheiden sowie über die Traktanden bestimmen. Aufgrund der Traktandenfülle ist eine Reduktion der traktandierten Geschäfte denkbar.

Die Planung basiert auf der Annahme, dass der Bundesrat spätestens auf Anfang Juni eine Lockerung vom Versammlungsverbot beschliesst. Zu erwarten ist, dass die Abstands- und Hygienevorschriften weiterhin gelten. Unter diesen Voraussetzungen wäre eine Durchführung der Gemeindeversammlung in den bestehenden Räumlichkeiten aufgrund der Platzverhältnisse praktisch ausgeschlossen oder würde einen immensen Aufwand bedingen. In Form einer "Landsgemeinde" sollte es möglich sein, die Vorschriften einzuhalten. Gleichzeitig ist das Infektionsrisiko im Freien wesentlich geringer als in geschlossenen Räumen.

 

Gemeindesaal