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Verhandlungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 19. Juni 2019

28. Juni 2019

Inspektion beim Betreibungs- und Gemeindeammannamt Küsnacht-Zollikon Zumikon

Die Betreibungsämter stehen im Kanton Zürich unter der Aufsicht des Bezirksgerichts und des Obergerichts (obere Instanz). Das der Verwaltungskommission des Obergerichtes angegliederte Betreibungsinspektorat übt die unmittelbare Aufsicht über die Ämter aus und inspiziert diese jährlich. Der Gemeinderat der Sitzgemeinde eines Betreibungsamtes ist in organisatorischer und personeller Hinsicht für die Aufsicht des Betreibungsamtes zuständig.

Die diesjährige Inspektion fand am 28. Mai 2019 statt. Nebst der Rechnungsführung wurden sämtliche Tätigkeitsfelder des Betreibungsamtes geprüft. Die Inspektion ergab, dass das Amt ordnungsgemäss geführt wird. Weiter hält der Inspektionsbericht fest, dass die Anzahl zeitaufwändiger und rechtlich komplexer Geschäfte, welche durch das Betreibungs- und Gemeindeammannamt Küsnacht-Zollikon-Zumikon bearbeitet werden, überdurchschnittlich hoch sind.

Erneuerungswahl der Sicherheitskommission für die Amtsdauer 2018-2022

Die Sicherheitskommission wurde für die Amtsdauer 2018-2022 in folgender Zusammensetzung neu gewählt:

Vorsitz Gemeindepräsident Sascha Ullmann
2. Mitglied GR, RV SU von Amtes wegen Ressortvorsteher Sicherheit und Umwelt André Müller
Ressortchef Polizei Polizeichef Peter Zimmermann
Ressortchef Feuerwehr Feuerwehrkommandant John Elben
Ressortchef Gesundheitswesen Sicherheitsbeauftragter Thomas Egli
Ressortchef technische Betriebe Geschäftsführer Netzanstalt Zollikon, Abteilungsleiter, Werke am Zürichsee AG Adrian Sägesser
Ressortchef Zivilschutz Zivilschutzkommandant Thomas Stettler
Administration, Protokoll Sachbearbeiterin Beatrice Gassmann

Die Sicherheitskommission berät den Gemeinderat in Fragen der zivilen Gemeindeführung, der Feuerwehr mit Seerettungsdienst, des Zivilschutzes und der Koordination von Diensten Dritter. Sie legt die kommunalen Führungsorganisationen, das Einsatzkonzept und das Sicherheitsdispositiv zur Bewältigung von Katastrophen und anderen Notsituationen fest.

Neue Öffnungszeiten der Urnenlokale

In den letzten Jahren wurden die Urnenlokale immer weniger frequentiert. Eine frühere Schliessung der Urnenlokale um eine halbe Stunde bringt Kosteneinsparungen und verhilft zur früheren Ermittlung der Resultate. Ab 1. Januar 2020 gilt deshalb für die Urnenstandorte Gemeindehaus Zollikon und Quartiertreff Zollikerberg an Wahl- und Abstimmungssonntagen folgende neue Öffnungszeit von 09.30–11.00 Uhr (bisher 09.30–11.30 Uhr).

Stellungnahme zur Planungsstudie: Anpassung / Neubau einer Wanderwegverbindung ab Ortsgrenze zu Zumikon bis Oberhueb

Im Regionalen Richtplan vom 19. Dezember 2018 ist eine Wanderwegverbindung ab Huebstrasse (Zumikon) über einen stellenweise kaum begangenen Pfad entlang der Gemeindegrenze Zumikon/Zollikon über die Schrebergärten Fuchsbühl zur Oberhubstrasse eingetragen.

Die heute tatsächlich begangene Fuss-/Wanderwegverbindung verläuft jedoch über die Huebstrasse und die Sennhofstrasse, ist aber nicht verkehrssicher (teilweise Tempo 80, kein Gehstreifen). Das Amt für Verkehr schlägt nun vor, in Abweichung vom Richtplan, parallel zur Sennhofstrasse eine neue Fusswegverbindung mit Naturbelag zu bauen (zwischen Gemeindegrenze und Weiler Oberhueb). Der Gemeinderat befürwortet diese Variante samt Verbreiterung auf 2 m und Baumreihe.

Stellungnahme zur Machbarkeitsstudie Bushaltestelle Beugi

Der Bushaltestelle Beugi fehlt in beider Fahrtrichtungen ein behindertengerechter Ausbau. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sollen die beiden Haltekanten angepasst werden. Zusätzlich soll der Beugiweg mit einem Fussgängerübergang mit Mittelinsel über die Zolliker Strasse fortgeführt werden. Das Amt für Verkehr des Kantons Zürich (AFV) hat deshalb für die Haltestelle Beugi eine Machbarkeitsstudie ausarbeiten lassen. Daraus resultierte eine Bestvariante, die der Gemeinderat grundsätzlich begrüsst. Sie wird öffentlich aufgelegt.

Kanalsanierungen 2019

Auch dieses Jahr werden wieder in diversen Strassenabschnitten defekte Kanäle saniert. Bei stark beschädigten Kanälen wird das sogenannte Schlauch-Reliningverfahren angewendet. Bei den punktuellen Schäden gelangt Robotertechnik zum Einsatz. Diese Sanierungsmethoden benötigen keine Grabarbeiten. Der Gemeinderat hat diese Arbeiten an die Firma ISS Kanalservices AG, 5623 Boswil vergeben und Kredite von 430'000 Franken als gebundene Ausgaben bewilligt.

Stellungnahme Radwegstudie Zumikon - Zollikerberg

Auf Basis des kantonalen Velonetzplans und aufgrund der bevorstehenden Strassensanierung im Abschnitt der Einmündung der Binzstrasse und der Einmündung der Küsnachterstrasse in Zumikon hat das Amt für Verkehr des Kantons Zürich (AFV) eine Radwegstudie in Auftrag gegeben. Der Gemeinderat hat dazu positiv Stellung genommen. Der Radweg führt entlang der Forchstrasse und soll auf einem von der Fahrbahn abgetrennten Rad-Gehweg, 3.5 Meter breit, realisiert werden. In der weiteren Planung sind die Fragen des Hochwasserschutzes sowie der späteren Nutzung des Schulareals zu besprechen und zu berücksichtigen.

Aufsicht über die Kinderkrippen und privaten Kinderhorte sowie Tagesfamilien: Neuregelung

Laut Verordnung über die Bewilligungen im Bereich der ausserfamiliären Betreuung (V BAB) vom 25. Januar 2012 sind die Gemeinden für die Aufsicht über die Kinderkrippen und privaten Kinderhorte zuständig.

Mit dem Neuerlass des Kinder- und Jugendheimgesetzes KJG im Bereich der Tagesfamilien- und Krippenaufsicht und den damit zusammenhängenden Nebenänderungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz KJHG stehen per 1. Juli 2019 bzw. 1. Januar 2020 Veränderungen an. Das Amt für Jugend- und Berufsberatung, das bisher mit der Krippen- und Tagesfamilienaufsicht betreut war, darf ab Inkrafttreten des neuen Kinder- und Jugendheimgesetzes in diesem Bereich nicht mehr tätig sein, weshalb die Leistungsvereinbarung per 30. Juni 2019 gekündigt wurde.

Damit der gesetzliche Auftrag im Bereich Kinderkrippen-, Hort- und Tagesfamilienaufsicht weiterhin sichergestellt ist, hat der Gemeinderat die Firma Triangel GmbH Zürich mit der Aufsicht betraut. Triangel GmbH ist eine bewährte Fachstelle, die im Bezirk Horgen viele Gemeinden betreut und über ausgezeichnetes Fachpersonal verfügt. Die Definition der Schnittstelle zwischen Triangel GmbH und den Kita-, Hort- und Tagesfamilieneinrichtungen erfolgt über die Abteilung Gesellschaft. Die Sozialbehörde ist für den Vollzug des KJG verantwortlich.

Fachstelle für das Alter: Erhöhung Auftrag und Bewilligung Nachtragskredit

Gemäss Pflegehilfegesetz des Kantons Zürich sorgen die Gemeinden für eine bedarfs- und fachgerechte stationäre und ambulante Pflegeversorgung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner. Die Fachstelle für das Alter erbringt in Zollikon primär Dienstleistungen für ältere Menschen und ihre Angehörigen, deckt aber bei Bedarf auch Anliegen der anderen im Pflegegesetz genannten Anspruchs-gruppen mit ab. In einer Drehscheibenfunktion stellt sie Ratsuchenden die Angebote und Dienstleistungen der verschiedenen Institutionen innerhalb der Gemeinde vor und vermittelt Kontakte. Die Leistungen der Fachstelle für das Alter decken ein Spektrum von der Zustellung von Infomaterialien über die Vermittlung von Fachstellen und Institutionen bis zu persönlichen Gesprächen im Rahmen von Case Management ab. Seitens der Bevölkerung besteht ein grosses Interesse an diesen Dienstleistungen.

Zur Erfüllung des Gesetzesauftrages und der neu hinzukommenden Aufgaben muss per 1. Juli 2019 die Kapazität der Fachstelle für das Alter von bisher 40% auf 60% erhöht werden. Die demographische Entwicklung beeinflusst weiterhin diesen Trend.

Einsatz Runder Tisch Alter und Gesundheit

Die Fachstelle für das Alter vermittelt Dienstleistungen in Zollikon für ältere Bewohnerinnen und Bewohner und übernimmt dabei eine Drehscheibenfunktion. Das Spektrum der Anfragen ist sehr vielfältig und das Interesse in der Bevölkerung gross. Im Rahmen der kommunalen Pflegeversorgung gilt es, das Angebot an ambulanten und stationären Dienstleistungen ohne Netzwerk zu koordinieren, zu pflegen und zu entwickeln. Das übersteigt die Möglichkeiten der als operative Anlaufstelle positionierten Fachstelle für das Alter. Für diese Aufgaben braucht es eine institutionalisierte Plattform, auf der sich die in der Pflege und Betreuung im engeren und weiteren Sinne beteiligten Institutionen und Organisationen einbringen können um wichtige Fragestellungen zu bearbeiten, ihre Leistungen zu koordinieren, bestehende und neue Lösungen zu evaluieren und zu realisieren. Das Zusammenwirken unter den Institutionen ist dabei sowohl in der Tagesarbeit wie auch in der Pflege und Entwicklung des Dienstleistungsangebotes für das Leben im Alter wichtig und wird von der Fachstelle für das Alter koordiniert und organisiert. Die Teilnehmer aus den Institutionen und Fachstellen treffen sich regelmässig, um die aktuellen Themen und Angebote zu besprechen. Wichtig ist dabei, dass eine breite Abstützung und der Einbezug von möglichst vielen Spektren und Leistungserbringern gewährleistet sind. Die Einrichtung des Runden Tisches Alter und Gesundheit hat keine Kostenfolgen für die Gemeinde.

Anschaffung neuer Parkkarten Software

Der Gemeinderat bewilligte einen Kredit von 30'000 Franken für die Anschaffung eines zeitgemässen Parkkartenbewirtschaftungssystems. Mit diesem neuen Programm können die Parkplätze kundenfreundlich bewirtschaftet werden.

WLAN Erschliessung im WPZ Blumenrain

Im 2016 wurde nur ein Teil des Gebäudes Blumenrain mit Access Points für ein WLAN-Netz ausgestattet. Die Situation für ist für die Bewohnenden und Angehörigen jedoch äusserst unbefriedigend, da im Gebäudeinnern neben dem fehlenden WLAN auch die Mobile-Netzabdeckung (GSM-Netz) ungenügend ist. In einer zunehmend digitalen Welt von Smartphones und Tablets ist das WPZ Blumenrain auf ein funktionierendes, zusammenhängendes und für Bewohnende einfach zugängliches WLAN-Netz angewiesen. Die Bereitstellung dieser Infrastruktur trägt zum Erhalt der Wettbewerbsposition vom WPZ Blumenrain bei. Der Gemeinderat genehmigte für die Umsetzung der kompletten WLAN-Erschliessung einen Gesamtkredit von 76'000 Franken.

Werterhaltung des Erkers und der Stuckaturen an der Dufourstrasse 19, Genehmigung Kreditabrechnung

Zur Erhaltung des Erkers und der Stuckaturen im Aussenbereich an der Liegenschaft Dufourstrasse 19, mussten Restaurationsarbeiten vorgenommen werden. Der Gemeinderat genehmigte am 12. April 2017 für die Werterhaltung des Erkers und der Stuckaturen an der Dufourstrasse 19, einen Kredit von 85'000 Franken. Es gibt eine Punktlandung: Die Abrechnung schliesst mit 85'000 Franken.

Instandstellung Wartehäuschen beim Schiffssteg: Genehmigung Kreditabrechnung

Der Zustand des Wartehäuschens beim Schiffsteg, welches im Jahr 1961 erbaut wurde, entsprach nicht mehr den Anforderungen. Die Gebäudehülle, das Flachdach und die Sitzbänke, mussten umfassend erneuert werden. Der Gemeinderat genehmigte am 6. Juni 2018 dafür einen Kredit von Fr. 48'000.00. Die Abrechnung schliesst mit Fr. 49'712.50 und damit Fr. 1'712.50 über dem bewilligten Kredit.

Langwattstrasse 46, Instandstellung für künftige Nutzung: Genehmigung Kreditabrechnung

Das Gebäude an der Langwattstrasse 46, das bisher als Kindergarten genutzt wurde, wies undichte Stellen am Flachdach und kleinere Risse an der Fassade auf. Der Innenbereich befand sich ebenfalls in dürftigem Zustand. Der Gemeinderat genehmigte am 29. August 2018 für die Instandstellungsarbeiten einen Kredit von Fr. 130'000.00. Die Abrechnung schliesst mit Fr. 149'080.07 und damit Fr. 19'080.07 über dem bewilligten Kredit.

Sanierung Steildach an der Oberhubstrasse 105: Genehmigung Kreditabrechnung

Das Sparrendach der Liegenschaft Oberhubstrasse 105 wies diverse undichte Stellen auf. Regen und Feuchtigkeit drangen ins Gebäudeinnere und die statische Tragfähigkeit der Balken und Stützen waren nicht mehr gewährleistet. Der Gemeinderat genehmigte am 10. Mai 2017 und 31. Januar 2018 für die Sanierung des Steildachs an der Oberhubstrasse 105, einen Gesamtkredit von Fr. 223'000.00. Die Abrechnung schliesst mit Fr. 225'695.70 und damit Fr. 2'695.70 über dem bewilligten Kredit.

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