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Verhandlungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 30. September 2020

7. Oktober 2020

Abnahme Revisionsberichte: Betreibungsamt, Gemeindegut, Krankenversicherungsgesetz KGV

Der Gemeinderat nimmt die folgenden drei Revisionsberichte zur Kenntnis:

  • Kassen- und Rechnungswesen im Betreibungsamt Küsnacht–Zollikon–Zumikon
  • Geldverkehrsprüfung des Gemeindeguts für das 1. Semester
  • Prüfung der Prämienübernahme in den Bereichen Sozialhilfe, Verlustscheine und Zusatzleistungen (EL und BH) im Rahmen der ordentlichen KVG-Revision 2019

Aus den Berichten der Firma Vontobel Gemeindetreuhand GmbH, Neftenbach, geht hervor, dass die Kassen und die Buchhaltungen ordnungsgemäss geführt werden und keine Massnahmen erforderlich sind. Der Bereich KGV werde sehr sorgfältig und mit der nötigen Sachkenntnis bearbeitet und keine Massnahmen müssten getroffen werden

Sanierung Pfadiheim Turatzburg: Beitrag der Gemeinde

Der Gemeinderat richtet der Stiftung Pfadfinderheim Zollikon einen Baubeitrag von 200'000 Franken an das Sanierungsprojekt der Turatzburg aus. Voraussetzung dazu ist, dass die Stiftung selber mit ihrer Spendenaktion mindestens 100'000 Franken aus eigenen Mitteln beisteuern kann. Das im November 2020 auslaufende Baurecht für die Turatzburg wird auf 20 Jahre erneuert. Neu geregelt wurden die Kostenteiler für den baulichen und betrieblichen Unterhalt von Anlagen der Gemeinde auf dem Baurechtsgrundstück, namentlich des Zivilschutzbunkers.

Gestaltungsplanpflicht für Teilgebiet Seestrasse

Die Bebauung zwischen der Bahnlinie und der Seestrasse, begrenzt von der Annastrasse und der Kernzone Gugger, ist landschaftlich sehr exponiert. Weiter befindet sich hier das wohl bedeutendste Baudenkmal Zollikons, der Landsitz Traubenberg. Er steht unter dem Schutz des Bundes. Neubauten haben auf diesen Bau besondere Rücksicht zu nehmen. Um die hohe Qualität einer Neubebauung sicherzustellen, soll eine Gestaltungsplanpflicht eingeführt werden. Dies bedingt eine entsprechende Teilrevision der Bau- und Zonenordnung BZO, welche der Gemeinderat für das öffentliche Mitwirkungsverfahren verabschiedet hat. Die Teilrevision der BZO bedarf der Zustimmung der Gemeindeversammlung.

Alle Bauvorhaben entlang der Seestrasse bedürfen einer Bewilligung der kantonalen Baudirektion, weil die Lärm-Immissionsgrenzwerte an der Fassade zur Seestrasse in der Regel überschritten sind. Als Folge von Gerichtsurteilen musste die Bewilligungspraxis wesentlich verschärft werden. Mit Gestaltungsplänen kann ein konzeptioneller Lärmschutz sichergestellt werden. Es können mehrere Gestaltungspläne erarbeitet werden, wenn sie zweckmässig unterteilt sind. Wird dereinst das ehemalige Wohn- und Pflegezentrum am See ersetzt, können Neubauten ebenfalls von einem Gestaltungsplan profitieren.

Weicht der Gestaltungsplan von der Bau- und Zonenordnung ab, ist die Gemeindeversammlung für dessen Verabschiedung zulässig. Wird die Bau- und Zonenordnung eingehalten, ist der Gemeinderat zuständig, es findet jedoch ein öffentliches Vernehmlassungsverfahren statt.

Siedlungsleitbild als Grundlage für Revision der Bau- und Zonenordnung

Im Hinblick auf die Anpassung der Bau- und Zonenordnung an das revidierte kantonale Planungs- und Baugesetz sowie weitere Vorhaben wie die Ortskernentwicklung wird ein behördenverbindliches Siedlungsleitbild erarbeitet. Bei der Erarbeitung des Leitbilds wird auch abgeschätzt, welche Kapazität für zusätzliche Einwohner die heutige und eine allenfalls geänderte Bau- und Zonenordnung haben. Der Gemeinderat hat einen Kredit von 128'000 Franken gesprochen und mit der Ausarbeitung eines Entwurfes Christian Salewski & Simon Kretz Architekten GmbH, Hager Partner AG sowie den amtlichen Geometer achtgradost, Kloten, beauftrag

Kanalsanierungen 2021 im Zollikerberg

Im kommenden Jahr stehen gemäss dem so genannten Generellen Entwässerungsplan GEP diverse Kanalisationsleitungen im Zollikerberg zur Sanierung an. Bei den stark beschädigten Kanälen kommt das Schlauchreliningverfahren zur Anwendung. So werden Kanäle mit punktuellen Schäden mittels Robotertechnik ausgebessert. Aufgrund des üblichen Erneuerungszyklus von Abwasserleitungen legte der Gemeinderat eine Abschreibungsdauer von 20 Jahren für diese Sanierungsarbeiten fest. Der Gemeinderat hat für die Kanalsanierungen einen Kredit von total 355'000 Franken als gebundene Ausgabe bewilligt. Die Hauptarbeiten vergab er an die Firma Kansani AG, St. Gallen.

Schwendenhaustrasse: Strassen- und Werkleitungssanierung

Auf der Schwendenhaustrasse ist der Belag in einem schlechten Zustand. Die bestehende Kanalisationsleitung muss innensaniert und teilweise altersbedingt ersetzt werden. Die Werke am Zürichsee AG müssen infolge der vielen Wasserleitungsbrüche die Wasserleitungen aus dem Jahr 1970 ersetzen. Gleichzeit wird ein neuer Rohrblock für Elektrizitätsleitungen erstellt. Aus diesem Grund wird eine Gesamtsanierung mit Erneuerung von Strassenbelag und Fahrbahnabschlüssen geplant. Mit der Ausarbeitung eines Bauprojektes hat der Gemeinderat  das Ingenieurbüro Heinz Bergmann GmbH, Uerikon, zu pauschal 24'300 Franken beauftragt.

Gemeindepolizei und Sozialdienst: Neue Sicherheitsmassnahmen

Die bestehenden Warte- und Empfangsbereiche in der Liegenschaft Bergstrasse 10, Zollikon, sollen neu in zwei Räume unterteilt werden. Alle Schalter werden mit beschusshemmenden Sicherheitsverglasungen versehen. Der Gemeinderat hat dafür einen Kredit von 208'000 Franken bewilligt. Die Arbeiten vergab er an die Unternehmen: Fritz Nussbaum AG, Zollikon, BE electric AG, Zollikon, Schneebeli Metallbau AG, Dietikon, Silvio Polla GmbH, Zollikerberg, Maler Link AG, Zollikon, Thöny + Fry AG, Nänikon sowie Bachmann Architekten AG, Zollikon.

Abrechnung der Sanierung des Absetzbeckens beim Werkgebäude

Das bestehende Absetzbecken des Strassenunterhaltsdienstes an der Riethofstrasse 38, Zollikon, entsprach nicht mehr den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und musste im Bereich der Dieseltankanlage saniert werden. Die Bauabrechnung schliesst mit Kosten von 107'000 Franken und liegt damit 33'000 Franken unter dem vom Gemeinderat bewilligten Kredit.

 

 

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