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Finanzhilfe

Arbeitslosenentschädigung

Wer in der Schweiz wohnt und arbeitslos wird, hat Anspruch auf Arbeitslosentaggelder, sofern alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Für die Prüfung und Entrichtung der Arbeitslosenentschädigung und anderer Leistungen sind die Arbeitslosenkassen zuständig. Sie nehmen Anmeldungen entgegen, klären den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung ab, berechnen die Höhe und die Bezugsdauer für Taggelder und zahlen gegebenenfalls monatlich die Arbeitslosentaggelder oder andere Leistungen aus. Bei der Stellensuche stehen den Stellensuchenden die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zur Seite.

Hier finden Sie weitere Informationen zum RAV Meilen.

Sozialhilfe

Wer nachweislich nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um für sich oder die eigene Familie aufzukommen, hat Anspruch auf Sozialhilfe. Die Sozialhilfe kommt nur zum Tragen, wenn Sie auf andere Sozialleistungen wie Taggelder oder Renten keinen Anspruch haben, wenn diese das Existenzminimum nicht abdecken oder wenn diese nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen. Aufgrund Ihrer Angaben und Unterlagen prüfen wir, ob ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht. Zudem beraten wir Sie dabei, Ihre persönliche Situation zu verbessern. Wir beraten Sie diskret und helfen Ihnen, Notsituationen zu überbrücken. Als Sozialhilfebezüger/-in sind Sie dazu verpflichtet, ihre Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse offenzulegen und uns jegliche Veränderungen Ihrer Situation zu melden.

Melden Sie sich dazu bitte beim Sozialdienst.