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Offenlegung Interessenbindungen Mitglieder Gemeinderat

17. April 2019
Gestützt auf das neue Gemeindegesetz hat der Gemeinderat beschlossen, die Interessenbindungen seiner Mitglieder offenzulegen. Gleichzeitig wurden die Schulpflege sowie die Bau- und Sozialbehörde eingeladen, ihre Geschäftsordnungen ebenfalls anzupassen und damit die Interessenbindungen zu veröffentlichen.

Das Gemeindegesetz verpflichtet die Gemeinden, die Interessenbindungen der Mitglieder ihrer Behörden offenzulegen. Dafür wird eine Frist bis 31. Dezember 2021 eingeräumt. Der Gemeinderat ist der Überzeugung, dass die Transparenz über die beruflichen und weiteren Verpflichtungen seiner Mitglieder sinnvoll und wichtig ist. Deshalb wurde bereits jetzt die Organisationsverordnung angepasst. Ab sofort findet man die Interessenbindungen hier.

 

Gemeinderatskanzlei
 

Kontakt für Rückfragen:

Peter Imhof, Gemeindeschreiber a. i., Tel. Nr. 044 395 32 00