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Verhandlungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 27. Februar 2019
Kostenteiler geschützter Fussgängerübergang Zolliker Strasse
Die Volkswirtschaftsdirektion (Amt für Verkehr) hat ein Projekt für den Ausbau der Zolliker Strasse ausgearbeitet. Es sieht die Verbreiterung der Fahrbahn auf 7 m (für Begegnungsfall Lastwagen-Lastwagen ausreichend) zu Lasten der Parzellen bergseits vor. Ausserdem soll ein neuer Fussweg mit Fussgängerübergang gebaut werden. Der neue Weg wird auf der Küsnachterseite der Musikschule (Alte Landstrasse 72) entlang der Liegenschaftengrenze zur Zolliker Strasse führen. Über einen neuen Fussgängerübergang mit Fussgängerstreifen und Mittelinsel gelangen Fussgänger auf der gegenüberliegenden Strassenseite via Kirchweg und Bahnhofstrasse zum Bahnhof oder Seebad. Der bereits heute der Gemeinde gehörende Landstreifen an der Zolliker Strasse (Kat. Nr. 6493) dient zur Herstellung genügender Sichtverhältnisse für Fussgänger. Der Gemeinderat stimmt dem Kostenteiler des Kantons zu. Dieser sieht vor, dass die Gemeinde Zollikon den neuen Fussweg bei der Alten Landstrasse 72 bis zur Zolliker Strasse auf eigene Kosten erstellt. An die Ausbaukosten der Zolliker Strasse mit gesichertem Fussgängerübergang hat die Gemeinde Zollikon keinen Beitrag zu leisten. Zudem wird der Gemeinde das für den Fussgängerübergang benötigte Gemeindeland mit 600 Franken/m2 entschädigt.
Rahmenvertrag mit der Securitas AG
Die bestehenden Verträge über die Sicherheitsdienstleistungen mit der Firma Securitas AG wurden durch die zuständigen Abteilungen für deren Liegenschaften überprüft und angepasst. Mit der Zusammenführung der einzelnen Verträge in einen Rahmenvertrag und den Dienstleistungsanpassungen können jährlich Fr. 15'201.70 gespart werden. Der Gemeinderat genehmigte den neuen Rahmenvertrag mit der Firma Securitas AG zu einem wiederkehrenden Gesamtpreis von Fr. 57'436.00 (exkl. MWSt).
Gesamtsanierung der Zolliker Strasse 71 + 73, weitere Arbeitsvergaben
Die haustechnischen Installationen entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik oder haben das Ende Ihrer Lebensdauer erreicht. Aufgrund dessen wird die Liegenschaft Zolliker Strasse 71 + 73 renoviert und zu marktgerechten Mietzinsen vermietet. Anlässlich der Gemeinderat-Sitzung vom 16. Januar 2019 wurden bereits Vergaben für andere Arbeitsgattungen im Gesamtwert von Fr. 337'133.34 (inkl. MWSt) genehmigt. Die weiteren Arbeiten werden an die Firmen vergeben, die bereits über Kenntnisse der bestehenden Installationen verfügen und deren Offerten durch das Preis-/Leistungsverhältnis am besten überzeugen.
BKP, Arbeitsgattung |
Vergabe |
in Fr. inkl. MWSt |
BKP 258 Küchenbau |
Herzog Küchen AG, Rapperswil |
50'970.93 |
BKP 226 Fassadenputz |
DV Bau GmbH, Bassersdorf |
29'603.83 |
BKP 227.1 / 285.1 Malerarbeiten |
E. Balmelli & Sohn, Zollikon |
56'361.66 |
BKP 281.6 / 282.4 Plattenarbeiten |
Miobau GmbH, Hünenberg |
18'960.81 |
BKP 281.8 Bodenbeläge aus Holz |
Bodenkultur Design AG, Jona |
24'856.39 |
Total Vergabe Nummer 2 |
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180'753.62 |
Weitere Arbeitsvergaben erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt.
Zugehörige Objekte
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