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Projektinformationen, Gestaltungsplan WPZ Blumenrain Plan und Vorschriften

2. September 2011

Der Gemeinderat Zollikon hat mit Beschluss vom 29. Juni 2011 den Gestaltungsplan Blumenrain zur öffentlichen Auflage während 60 Tagen freigegeben. Der Gestaltungsplan, der die planerische Grundlage für die Realisierung des Wohn- und Pflegezentrums Blumenrain schaffen soll, besteht aus Vorschriften und einem Plan und lag vom 1. Juli bis zum 1. September 2011 in der Bauabteilung der Gemeinde Zollikon während der Schalteröffnungszeiten öffentlich auf (Mitwirkungsverfahren gemäss § 7 PBG).

Gemäss § 7 Abs. 2 PBG konnte sich innert 60 Tagen nach der Bekanntmachung jedermann zu den Inhalten der Vorlage äussern. Solche schriftliche Stellungnahmen sind keine eingetroffen.

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