Inhalt

Zollikon / Maur, Binz- und Zollikonstr., Ausbau 3 Bushaltestellen, Öffentliche Planauflage, Mitwirkung Bevölkerung

25. November 2022
Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wird eine Planauflage des genannten Projekts durchgeführt.
Bemerkungen zum Projekt Im Dezember 2019 wurde die neue Buslinie 910 von Binz nach Zollikon entlang der Binz-/Zollikonstrasse in Betrieb genommen. Aus diesem Grund wurden provisorische Haltestellen realisiert. Mit dem vorliegenden Projekt werden diese 3 Bushaltestellen (Q-Treff, Sennhof und Gassacher) nun hindernisfrei ausgebaut.
Durchführende Stelle Tiefbauamt Kanton Zürich

 

Rechtliche Hinweise und Fristen
 

Angaben zur Auflage:

Gemeinde Zollikon, Bauabteilung, Bergstrasse 20, Postfach, 8702 Zollikon. 

Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage des Kantons unter www.zh.ch/strassenprojekte digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.

Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Kontaktstelle erhoben werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen.

Ergänzende rechtliche Hinweise: 

Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, in schriftlicher Form an die Gemeinde Zollikon zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich einzureichen. Frist: 30 Tage. Ablauf der Frist: 13.01.2023 (aufgrund der Feiertage wird die Frist verlängert). Kontaktstelle: Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich.