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Öffentliche Auflage der Bushaltestellen Berg- und Rotfluhstrasse

10. Juni 2022
Das Projekt von drei provisorischen Bushaltestellen an der Berg-/Rotfluhstrasse wird gemäss § 16 und § 17 StrG öffentlich aufgelegt.

Für die Inbetriebnahme der neuen Buslinie 99 Ende Jahr 2022 werden diese drei neuen Haltestellen benötigt.

Das Projekt ist, soweit möglich, vor Ort ausgesteckt. Die Projektunterlagen liegen bei der Bauabteilung, Bergstrasse 20, Zollikon, zur Einsicht auf.

Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage des Kantons unter www.tiefbauamt.zh.ch digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.

Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Das Verfahren ist für die unterliegende Partei in der Regel kostenpflichtig (§ 13 Abs. 2 VRG). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).

Ergänzende rechtliche Hinweise: Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, in schriftlicher Form an die Gemeinde Zollikon zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Strassenregion IV, Affeltrangerstrasse 8, 8340 Hinwil einzureichen.
Frist in Tagen: 30
Ablauf der Frist: 09.07.2022
Kontaktstelle: Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Strassenregion IV, Affeltrangerstrasse 8, 8340 Hinwil

Tiefbauamt Kanton Zürich