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Verhandlungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 17. November 2021

26. November 2021

Gemeindeversammlung im März 2022: Verzicht

Auf die Gemeindeversammlung vom 23. März 2022 wird mangels entscheidungsreifer Geschäfte verzichtet. Die erste ordentliche Gemeindeversammlung im kommenden Jahr findet am Mittwoch, 15. Juni 2022, im Gemeindesaal statt.

Reglement Gemeinde-Archiv: Totalrevision

Das Reglement Gemeinde-Archiv datiert vom 27. September 2000 ist veraltet. Basierend auf der Vorlage des Staatsarchivs des Kantons Zürich wurde ein Reglement Informationsverwaltung und Archivierung erarbeitet. Dieses regelt die Bewirtschaftung von Unterlagen entlang des Lebenszyklus und klärt Verantwortlichkeiten und Abläufe.

Der Gemeinderat hat das Reglement Informationsverwaltung und Archivierung erlassen. Es tritt per 1. Dezember 2021 in Kraft.

Gemeindehaus: Erneuerung Netzwerkverkabelung und Beschaffung WLAN

Im Gemeindehaus muss die Netzwerkverkabelung erneuert werden. Als Vorbereitung für die Erneuerung der Netzwerkverkabelung wurde ein Elektroplaner engagiert sowie bereits verschiedene Vorarbeiten bewilligt. Die Elektroinstallationsdienstleistungen wurden submissioniert und die eingegangenen Angebote ausgewertet. Der Gemeinderat hat hierfür einen gebundenen Kredit von 225'000 Franken bewilligt. Der Auftrag wird an die Firma Tecnic AG in Glattbrugg vergeben.

Umgestaltung Bergstrasse mit neuen Bushaltestellen beim Gemeindehaus

Das kantonale Tiefbauamt plant eine neue Gestaltung der Bushaltestelle Gemeindehaus, welche der Gemeinderat grundsätzlich zustimmt. Damit die Haltestelle auch für Gelenkbusse und eine zusätzliche Linie (Lengg - Bahnhof Zollikon) genutzt werden kann und den Vorgaben der Hindernisfreiheit genügt, wird der Bus aus Richtung Zollikerberg neu vor der Filiale der UBS auf der Fahrbahn halten. Die heutige Busbucht dient nur noch für die bergwärts fahrenden Busse und wird angepasst und erhält eine höhere Haltestellenkante. Gegenüber früheren Varianten können die grossen Bäume sowie die Parkplätze und die Wiese vor dem Schulhaus Oescher A erhalten werden. Der Gemeinderat fordert vom Tiefbauamt, dass bei der Planung und Ausführung der Schulwegsicherheit grösste Aufmerksamkeit geschenkt wird, unter anderem durch Ausführung der Hauptbauarbeiten während der Sommerferien. Die Notwendigkeit eines ebenfalls geplanten Radstreifens bergwärts sieht der Gemeinderat nicht ein. Für Velofahrer steht eine sichere Route über die Rainstrasse und die Oberdorfstrasse zur Verfügung.

Hindernisfreien Ausbau der seeseitigen Bushaltestelle Felbenstrasse: Stellungnahme

Die heutige Bushaltestelle Felbenstrasse (Fahrrichtung Küsnacht) muss behindertentauglich umgestaltet werden. Das kantonale Tiefbauamt legt dazu ein Projekt auf. Um alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und die Zufahrten zu privaten Liegenschaften zu erhalten, wird die Haltestelle rund 20 m Richtung Küsnacht verschoben. Dadurch fallen vier Parkplätze weg. Der Gemeinderat hat keine Einwendungen gegen das Projekt, beantragt jedoch, die wegfallenden Parkplätze an anderer Stelle entlang der Dufourstrasse anzuordnen.

Hindernisfreien Ausbau der Bushaltestellen Schützenstrasse: Stellungnahme

Das Tiefbauamt des Kantons Zürich hat ein Projekt ausgearbeitet, das die Bushaltestellen Schützenstrasse an der Bergstrasse behindertentauglich machen soll. Dazu sind die Haltekanten zu erhöhen. Der Gemeinderat stimmt dem Projekt zu.

Hindernisfreien Ausbau der Bushaltestellen am Dufourplatz: Stellungnahme

Das kantonale Tiefbauamt plant, die Haltestellen beim Dufourplatz behindertengerecht auszuführen. Der Gemeinderat stimmt dem Umbau grundsätzlich zu und lässt das Projekt wegen der Bedeutung des Dufourplatzes für das Ortsbild durch den Landschaftsarchitekten Hager Partner AG begleiten. Für die Projektierung der Haltestelle in der Bahnhofstrasse, für die die Gemeinde zuständig ist, wurde ein Kredit über 60'000 Franken als gebundene Ausgabe bewilligt. Der Auftrag wird an die Firma Geoinfra Ingenieure AG, Stäfa, vergeben, das auch mit der Haltestellenplanung für den Kanton betraut ist.

Überschüssige Liquidität: Kompetenzregelung für kurzfristige Finanzanlagen

Durch die markante Senkung des Schwellenwerts bezüglich Negativzinsen durch die Finanzinstitute lässt sich die Belastung von Negativzinsen nicht mehr verhindern. Um in diesem Umfeld rasch reagieren und im Interesse der Steuerzahlenden möglichst günstige Lösungen treffen zu können, hat der Gemeinderat dem Ressort Finanzen und der Finanzabteilung die nötigen Kompetenzen zum selbständigen Handeln eingeräumt.

Corona-Nothilfe für Vereine

Der Gemeinderat hat entschieden, dass Vereine, welche 2021 durch Corona-Schutzmassnahmen von Bund, Kanton oder Gemeinde ihre geplante Altpapiersammlung in Zollikon nicht ausführen dürfen, zu entschädigen. Die Mindereinnahmen der Vereine sollen damit teilweise ausgeglichen werden um die Vereine vor grösserem finanziellem Ungemach zu entlasten. Als Basis wird auf die durchschnittlichen Entschädigungen aus allen Altpapiersammlungen 2019 abgestellt. Davon erhalten die Vereine eine Ausfallentschädigung von 50%.

Stellenplananpassung bei der Bibliothek Zollikerberg

Die Schulpflege bietet ab kommendem Jahr auch für Unterstufenklassen der Schule Rüterwis Bibliotheksbesuche in der Bibliothek Zollikerberg an. Für die Schule Oescher ist dies auf das Schuljahr 2023/2024 geplant. Um dieses neue Angebot umzusetzen, werden die Öffnungszeiten der Bibliothek Zollikerberg angepasst und es werden zusätzliche Personalressourcen zur Verfügung gestellt. Der Gemeinderat bewilligt dafür eine Aufstockung des Stellenplans um 40 Prozent.

Bürgerrechtsreglement: Neuerlass

Der Gemeinderat hat neu ein Bürgerrechtsreglement erlassen. In diesem sind die bestehenden kommunalen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Erteilung des Bürgerrechts abgebildet. Aufgrund der übergeordneten Regelungen auf Stufe Bund und Kanton bleibt den Gemeinden nur noch ein sehr geringer Gestaltungspielraum. Einer klaren Regelung bedurften insbesondere die verpflichtende Absolvierung eines Grundkenntnistests sowie die Weiterverrechnung der Kosten dafür. Das Reglement tritt per 1. Januar 2022 in Kraft.

WPZ Blumenrain: Demenzsensible Anpassungen und Kreditabrechnung

Das Thema Demenz hat mit der Nationalen Demenzstrategie von 2014 bis 2019 stark an Bedeutung gewonnen. In Anlehnung an die positiven Erkenntnisse aus den bereits bestehenden demenzfreundlichen Begegnungszonen erfolgen im WPZ Blumenrain weitere demenzsensible Anpassungen. Hierfür wird in den vier Lounges eine wohnlich-vertraute Atmosphäre geschaffen, um eine bessere Lebensqualität sowie verminderte Belastungen für die Bewohnerinnen und Bewohner des WPZ Blumenrain zu erreichen. Zusätzlich wird durch neue Gehwege die Sturzgefahr im Demenzgarten reduziert und die Sterbeethik im Haus gestärkt. Zur Realisierung der demenzsensiblen Anpassungen hat der Gemeinderat einen Kredit von 104'000 Franken bewilligt. Die Aufträge werden an die Firmen Sitzwerke AG in Baar, Drago Malerarbeiten in Zürich, Bleuler.ch Schreinerei in Dietikon und die Widmer Gartenbau AG in Zollikon vergeben.

Ebenso hat der Gemeinderat den Kredit für demensensible Anpassungen im bewilligten Rahmen abgerechnet. Basierend auf den Empfehlungen der Nationalen Demenzstrategie wurden im WPZ Blumenrain Ruheinseln zur Reizabschirmung und demenzfreundliche Begegnungszonen geschaffen. Zusätzlich wurde die Signaletik für eine bessere Orientierung der Betroffenen erweitert. Die Anpassungen haben sich im Alltag bewährt und führen bei den Bewohnerinnen und Bewohnern des WPZ Blumenrain zu einer verbesserten Lebensqualität und zu Verminderungen bei den Belastungen. Die Umsetzung erfolgte mit Gesamtkosten von 58'000 Franken, womit der Kredit genau eingehalten werden konnte.

Diverse Kreditabrechnungen

2013 wollte der Gemeinderat einige Aspekte einer Revision der Nutzungsplanung näher untersuchen lassen (namentlich: Geschosszahlen, Durchgrünung). Die Aufwendungen dafür belaufen sich auf 36'051 Franken. Der Betrag liegt unter dem gesprochenen Kredit von 46'000 Franken, weil der Gemeinderat aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse von einer Teilrevision Abstand nahm. Deshalb wurden Planerleistungen nicht im vollen Umfang nötig. Die erarbeiteten Themen werden in einer umfassenden Revision der Bau- und Zonenordnung soweit notwendig aufgenommen; der entsprechende Kredit wurde abgerechnet.

In mehreren Strassen standen Kanalsanierungen an, deren Kosten abgerechnet wurden. In der Brandisstrasse wurden 51'000 Franken abgerechnet, womit der bewilligte Kredit um 12'000 Franken unterschritten wurde; in der Buchholzstrasse fielen 51'000 Franken an, was eine Kreditunterschreitung von 2'000 Franken bedeutet; in der Isenbühlstrasse 53'000 Franken, womit der bewilligte Kredit genau eingehalten wurde; im Gebiet der Rebwiesstrasse / Witelliker Strasse wurde der Kredit von 85'000 Franken um 15'293 Franken unterschritten; in der Unter Allmend schlugen die Kosten mit 101'000 Franken zu Buche, womit der bewilligte Kredit um 19'000 Franken unterschritten wurde und im Gebiet der Seestrasse 5 bis 73 beliefen sich die Kosten auf 296'000 Franken, was eine Kreditunterschreitung um 89'000 Franken bedeutet.

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