Neuerlass Reglement über die Plakatierung
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 15. November 2023 das Reglement über die Plakatierung erlassen. Der Erlass tritt per 1. Februar 2024 in Kraft. Er ersetzt das Plakatkonzept bei Wahlen und kommunalen Geschäften.
Gegen den Entscheid kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich begründet Rekurs erhoben werden. Den Entscheid und die Unterlagen liegen während der Rekursfrist im Gemeindehaus Gemeinderatskanzlei zur Einsicht auf und Der Entscheid ist auch auf der Website aufgeschaltet. Die Kosten eines Rechtsmittelverfahrens trägt in der Regel die unterliegende Partei.
Gemeinderat
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Reglement für die Plakatierung | Download | 1 | Reglement für die Plakatierung |