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Plakatkonzept Wahlen und kommunale Geschäfte

Der Gemeinderat hat hinsichtlich der Verteilung der Plakatständer und den Standorten folgende Parameter festgelegt:

Plakatstellen auf öffentlichem Grund (HS=Hauptstandort, NS=Nebenstandort)

OrtKategorieMaximale Zahl Plakatstellen
Dorfplatz*HS Dorf8
GemeindehausHS Dorf4
WaldburgHS Berg10
RosengartenHS Berg6
 Hauptstandorte28
ViaduktNS Dorf5
GoldhaldenstrasseNS Dorf4
Coop ZollikerbergNS Berg3
 Nebenstandorte12
 Alle Standorte40

*Die Plakatständer des Standorts "Dorfplatz" werden während der Chilbi Zollikon ersatzlos weggeräumt und erst danach wieder platziert.

Jede Plakatstelle entspricht einem doppelseitigen Plakatständer (= 2 Plakate).

Es werden nicht alle Plakatstellen für die Wahl- und Abstimmungspropaganda vergeben, damit für anderer Bedürfnisse (Veranstaltungen etc.) noch genügend Plakatständer zur Verfügung stehen. Es werden keine weiteren Plakatstellen für Wahlen und Abstimmungen auf öffentlichem Grund bewilligt. Übersteigt die Nachfrage das Angebot von 28 Plakatständern, kann die Zuteilung der Plakatstellen entsprechend gekürzt werden.

Zuteilung der Plakatstellen bei Wahlen (kommunal, kantonal, national)

  • Jede ortsansässigePartei kann max.4 Plakatstellen an zwei Hauptstandorten in Dorf und Berg und an zwei Nebenstandorten in Dorf und Berg beantragen.

  • Parteilose Kandidatinnen und Kandidaten mit Wohnsitz in Zollikon können max.2 Plakatstellen an je einem Standort in Dorf und Berg beantragen.

Zuteilung der Plakatstellen bei kommunalen Geschäften

  • Jede ortsansässige Partei kann max. 4 Plakatstellen an zwei Hauptstandorten in Dorf und Berg und an zwei Nebenstandorten in Dorf und Berg beantragen.

  • Initianten werden wie eine ortsansässige Partei behandelt.

Bewilligungsverfahren und Organisation

Die Abteilung Sicherheit und Umwelt ist für die Bewilligungen der Plakatstellen und die Organisation der Plakatständer verantwortlich.

Gebühren

Es werden weder das Aufziehen der Plakate noch das Stellen und Abräumen der Plakatständer in Rechnung gestellt. Ebenso werden für die Bewilligung keine Gebühren erhoben.

Termine

Die Plakatständer sollen 2 Wochen vor der Zustellung der Wahl- und Abstimmungsunterlagen aufgestellt sein. Daraus ergibt sich folgender Zeitplan:

9 Wochen vor dem Wahltermin ist durch die Parteien ein Gesuch an sicherheit.umwelt@zollikon.ch einzureichen.

8 Wochen vor dem Wahltermin werden die Bewilligungen mit Standorten erstellt.

7 Wochen vor dem Wahltermin sind pro zugewiesener Plakatstelle 2 Plakate den Unterhaltsdiensten an die Dachslerenstrasse zu liefern.

6 Wochen vor dem Wahltermin werden die Plakatständer durch die Unterhaltsdienste platziert.

 

Informationen

Datum
23. Mai 2017
Herausgeber/-in
Abteilung Sicherheit und Umwelt

Dokumente

Name
Plakatkonzept Wahlen und kommunale Geschäfte (PDF, 41.5 kB) Download 0 Plakatkonzept Wahlen und kommunale Geschäfte

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