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Vorübergehende Verkehrsanordnung

27. Februar 2020

In Ergänzung zur Umleitungsroute, welche durch die Baudirektion des Kantons Zürich verfügt wurde (Sperrung Zolliker Strasse auf dem Teilstück von Alte Landstrasse bis Kreisel Dufourplatz in Fahrtrichtung Kreisel Dufourplatz wegen Bauarbeiten an der Zolliker Strasse in Zollikon), wird auf der Alten Landstrasse im Abschnitt Verzweigung Alte Landstrasse/Rotfluhstrasse bis Verzweigung Rösslirain/Alte Landstrasse in Zollikon ab 2. März 2020 für ca. 4 Wochen folgende vorübergehende Verkehrsanordnungen verfügt.

  • Verbotene Fahrtrichtung mit der Signalisation Einfahrt verboten Richtung Zürich, mit dem Zusatz für Fahrräder gestattet.
  • Zusätzlich Rechtsabbiegeverbot Rotfluhstrasse Fahrtrichtung Zürich sowie Linksabbiegeverbot Alte Landstrasse Fahrtrichtung Zürich.
  • Die Verkehrsanordnung wird mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Signale, rechtsverbindlich.

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Gemeinderat der Gemeinde Zollikon, Postfach, 8702 Zollikon, eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Einer allfälligen Neubeurteilung wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Besondere, zwingende Gründe: Gedrängtes Bauprogramm.

Abteilung Sicherheit und Umwelt

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