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Verhandlungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 15. Januar 2020

21. Januar 2020

Fluglärmforum Süd: Genehmigung Organisationsvereinbarung und
Entschädigungsreglement

Das Fluglärmforum Süd setzt sich zum Ziel, mit allen politischen und rechtlichen Mitteln die widerrechtlichen und schädlichen Südanflüge zu stoppen und Südabflüge zu verhindern, die weite Gebiete des Zürcher Oberlands, der Regionen Pfannenstiel und Albis mit zusätzlichem Fluglärm eindecken würden. Der Steuerungsausschuss, dem auch der Zolliker Gemeindepräsident angehört, hat die Aufgabe die Aktivitäten des Fluglärmforums Süd zu koordinieren. Um den Rahmen der Tätigkeit und Organisation des Fluglärmforums schriftlich festzuhalten, wurden vom Steuerungsausschuss eine Organisationsvereinbarung und ein Entschädigungsreglement ausgearbeitet. Der Gemeinderat genehmigte die beiden Erlasse.

Gemeinderat nimmt Stellung zum Entwurf einer Ausführungsverordnung zum kantonalen Mehrwertausgleichsgesetz (MAV)

Das eidg. Raumplanungsgesetz (RPG), das in der Volksabstimmung vom 3. März 2013 teilrevidiert worden ist, enthält neue Mindestvorgaben für den Ausgleich planungsbedingter Mehr- und Minderwerte. Der Kantonsrat hat am 20. Oktober 2019 eine Fassung des Mehrwertausgleichsgesetzes (MAG) verabschiedet, die sich wesentlich vom ursprünglichen Entwurf unterscheidet. Die Vorlage enthält etliche problematische Passagen der ersten Fassung nicht mehr.

Mit dem Erlass der MAV würde die Gelegenheit bestehen, einen wesentlichen Mangel im neuen MAG zu beheben: Das MAG enthält nur Regelungen über den Ausgleich von Planungsmehrwerten, entstanden z. B. durch Zuweisung von Landwirtschafts- oder Freihaltezonen in Bauzonen oder Erhöhungen der Nutzungsziffern. Bestimmungen über den Ausgleich von Planungsminderwerten fehlen. Der Gemeinderat hat dies auch beim ersten Gesetzesentwurf bemängelt. Die MAV sollte als Mindestmassnahme die Regeln, die das Bundesgericht zum Ausgleich von Minderwerten (geschaffen durch Planungsmassnahmen) aufgestellt hat, mit den Regeln des MAG in ein Verhältnis setzen. Auch fehlen Bestimmungen für die Gemeinde als Landeigentümerin. Die Software, die der Kanton entwickeln will, um quasi auf Knopfdruck die Mehrwertabgabe zu berechnen, dürfte unwirtschaftlich sein (teuer und im Einzelfall doch zu ungenau).

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