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Abbrennen von Feuerwerk

25. Juli 2019
Im Hinblick auf die Gefahren und die geltenden Lärmimmissionen, die das Abbrennen von Feuerwerk mit sich bringen, rufen wir Ihnen folgende gesetzlichen Bestimmungen in Erinnerung.

Art. 25 Polizeiverordnung der Gemeinde Zollikon vom 9. Dezember 2009:
Das Abbrennen von Feuerwerk ist nur am 1. August und in der Nacht von Silvester auf Neujahr gestattet. Feuerwerk darf nur so abgebrannt werden, dass keine Personen oder Sachen gefährdet werden.

Ausserdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass an Kinder unter 12 Jahren kein Feuerwerk abgegeben werden darf. Fackeln, Bengalhölzer, Wunderkerzen, Knallkorken oder Käpsli etc. gelten nicht als Feuerwerk.

Abteilung Sicherheit und Umwelt

Feuerwerk