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Abbrennen von Feuerwerk
Art. 25 Polizeiverordnung der Gemeinde Zollikon vom 9. Dezember 2009:
Das Abbrennen von Feuerwerk ist nur am 1. August und in der Nacht von Silvester auf Neujahr gestattet. Feuerwerk darf nur so abgebrannt werden, dass keine Personen oder Sachen gefährdet werden.
Ausserdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass an Kinder unter 12 Jahren kein Feuerwerk abgegeben werden darf. Fackeln, Bengalhölzer, Wunderkerzen, Knallkorken oder Käpsli etc. gelten nicht als Feuerwerk.
Abteilung Sicherheit und Umwelt