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Verhandlungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 10. April 2019

16. April 2019

Ergebnisverbesserung Fit 2020

Der Gemeinderat hat in einem Workshop die Finanzen der Gemeinde eingehend überprüft. In Zusammenarbeit mit der Verwaltung wurde ein Katalog über mögliche Verbesserungsmassnahmen ausgearbeitet, welche Einsparungen oder zusätzliche Erträge bringen werden. Ob sie auch umgesetzt werden können, werden die detaillierten Abklärungen zeigen. Der Erfolg wird sich noch kaum im Budget 2020 sondern erst in den folgenden Jahren einstellen und den Finanzhaushalt entlasten.

Update auf Windows 10, Kreditbewilligung als gebundene Ausgabe und Vergabe

Der Support durch Microsoft, für die seit März 2012 in der Gemeinde Zollikon eingesetzte Windows 7 Version, läuft per 14. Januar 2020 definitiv aus. Damit auch in Zukunft mit einem sicheren, kompatiblen und zeitgemässen Betriebssystem gearbeitet werden kann, muss dieses zwingend durch die Version Windows 10 ersetzt werden. Es ist in diesem Zusammenhang auch notwendig, die heutige Hardware-Infrastruktur um- und auszubauen.

Der Gemeinderat bewilligt hierfür einen Kredit in der Höhe von 473'000 Franken als gebundene Ausgabe, da dieser Ersatz zwingend notwendig ist. Der Auftrag wird an die Firma Nexpert AG in Zürich, dem Informatik-Partner der Gemeinde Zollikon, vergeben.

Stellungnahme zum Fahrplanverfahren 2020/2021

Der Gemeinderat begrüsst die Erweiterung der Buslinie 910 bis nach Ebmatingen an den Werktagen. Die Streichung der Anbindung des Schiffssteges Zollikon in die Grosse und Kleine Rundfahrt der Zürichsee Schifffahrtsgesellschaft (ZSG) wird akzeptiert, da Zollikon neu mit der sogenannten Seebecken- Rundfahrt bedient wird. Weil diese jedoch nur ein Versuchsangebot nach §10 der Angebotsverordnung ist, verlangt Zollikon eine Zusicherung des Zürcher Verkehrsverbundes (ZVV) und der ZSG, dass auch beim Scheitern dieses Versuchs eine adäquate Anbindung von Zollikon an die Schifffahrtskurse der ZSG bestehen bleibt.

Stellungnahme zum SIL-Objektblatt für den Flugplatz Dübendorf

Der "Sachplan Infrastruktur Luftfahrt" (SIL) ist das Planungsinstrument des Bundes für den zivilen Flugverkehr. Er legt in den Objektblättern Richtlinien für alle Flugplätze und Flugfelder fest und ist behördenverbindlich. Gegenwärtig liegt ein neues Objektblatt für den Flugplatz Dübendorf öffentlich auf. Der heutige Militärflugplatz soll künftig auch der Zivilluftfahrt dienen. Die Geschäftsfliegerei (sog. Corporate Aviation, Business Aviation) soll vom Flughafen Zürich-Kloten nach Dübendorf verlagert werden. Weiterhin wird der Flugplatz als Helikopterbasis der Armee und als REGA-Basis dienen. Der Gemeinderat hält es nicht für sinnvoll, Jets von Unternehmen/Unternehmern vom gut erschlossenen, gut eingerichteten Flughafen Zürich nach Dübendorf zu verlagern und stattdessen z. B. Kapazitäten für Charterflüge zu schaffen. Sinnvoller ist es, Charterflüge nach Genf oder Basel zu verlegen und die Geschäftsfliegerei in Zürich-Kloten zu behalten. Die Verlagerung liegt nicht im Interesse des Wirtschaftsstandortes Zürich. Weiter hält der Gemeinderat fest, dass Ausführungen zu den Auswirkungen auf die Luftraumstruktur, die Raumplanung und das Umweltrecht (namentlich: zum Lärmschutz) fehlen.

Ersatz Haupteingangstüren vom Gemeindesaal

Die Haupteingangstüren im Aussen- und Innenbereich zum Gemeindesaal sind stark beschädigt und entsprechen nicht mehr den geltenden Brandschutzvorschriften im Bereich der Flucht,- und Rettungswege. Für den Ersatz der Haupteingangstüren bewilligte der Gemeinderat eine Kreditfreigabe von 60'000 Franken.

Gastwirtschafts- und Alkoholpatente, polizeiliche Bewilligungen, Kompetenzdelegation

Der Gemeinderat erteilt dem/der Ressortvorsteher/in Sicherheit und Umwelt sowie der Abteilungsleitung bzw. der Stellvertretung Sicherheit und Umwelt per 1. Mai 2019 sämtliche Vollzugskompetenzen im Rahmen des Gastgewerbegesetzes sowie der Vollzugsverordnung zum Gastgewerbegesetz. Der Abteilungsleitung bzw. der Stellvertretung Sicherheit und Umwelt wird zudem die Ermächtigung zur Bewilligung temporärer Festwirtschaften bis zu drei Tagen erteilt. Ebenfalls zugesprochen wird der Abteilungsleitung Sicherheit und Umwelt die Unterschriftskompetenz für gewisse polizeiliche Bewilligungen.

Abteilung Sicherheit und Umwelt: Unterschriftenermächtigung

Der Gemeinderat überträgt die Unterschriftskompetenz für gewisse polizeiliche Bewilligungen per 1. Mai 2019 der Abteilungsleitung bzw. der Stellvertretung Sicherheit und Umwelt.

Totalrevision der Stauten des Zweckverbandes Kehrichtverwertung Zürcher Oberland (KEZO)

Das neue Gemeindegesetz des Kantons Zürich wurde am 20. April 2015 durch den Kantonsrat verabschiedet; die dazugehörende Verordnung am 29. Juni 2016 vom Regierungsrat beschlossen und vom Kantonsrat genehmigt. Das Gemeindegesetz und die Verordnung sind auf den 1. Januar 2018 in Kraft getreten.

Die neue Gemeindegesetzgebung schafft die Grundlage, damit Gemeinden, Zweckverbände und Anstalten im Interesse der Bevölkerung ihre Organisation und Haushaltsführung zeitgemäss ausgestalten können. Das neue Gemeindegesetz erfordert darum die Überarbeitung der Statuten aller bestehenden Zweckverbände und somit auch des Zweckverbandes Kehrichtverwertung Zürcher Oberland (KEZO). Der KEZO-Zweckverband legt nun den Verbandsgemeinden einen ausgewogenen Vorschlag vor. Für die Genehmigung der Statuten wird Einstimmigkeit der Verbandsgemeinden verlangt.

Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten der Totalrevision der Statuten des Zweckverbandes Kehrichtverwertung Zürcher Oberland (KEZO), an der Urnenabstimmung vom 17. bzw. 24 November 2019 zuzustimmen.

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