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Teilrevision Gebührentarif: Aufnahme der Gebühren für die Benutzung des öffentlichen Grundes
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 21. November 2018 den Gebührentarif revidiert. Die Änderungen treten am 1. Januar 2019 in Kraft.
Gegen den Entscheid kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich begründet Rekurs erhoben werden. Der Entscheid und die Unterlagen liegen während der Rekursfrist im Gemeindehaus ( Gemeinderatskanzlei) zur Einsicht auf und sind weiter unten auf dieser Seite aufgeschaltet.
Gemeinderat Zollikon
Verordnung über die Märkte und das Wandergewerbe sowie die private Inanspruchnahme öffentlichen Grundes (gültig bis 31. Dezember 2018)
Zugehörige Objekte
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Gemeinderatsbeschluss vom 21. November 2018 | Download | 0 | Gemeinderatsbeschluss vom 21. November 2018 |