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Teilrevision des Gebührentarifs: Drei Bereiche werden angepasst

18. Dezember 2020

Der Gemeinderat hat, mit Beschluss vom 9. Dezember 2020, den Gebührentarif in den Bereichen Einbürgerungen, Musikschule und Schulzahnärztlicher Dienst revidiert. Bei den Einbürgerungen wurde durch die Digitalisierung eine nicht mehr aktuelle Schreib- und Versandgebühr ersatzlos gestrichen. Bei der Musikschule sowie bei den schulzahnärztlichen Untersuchungen wurden Verweise auf nicht mehr gültige Erlasse angepasst. Die Änderungen treten per 1. Januar 2021 in Kraft.

Aktualisierung vom 27. Januar 2021: Gegen diese Entscheide ist kein Rekurs erhoben worden. Der revidierte Gebührentarif ist am 25. Januar 2021 in Rechtskraft erwachsen.

Gemeinderat Zollikon