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Neuerlass über die Führung von Identifikatoren und Merkmalen im Einwohnerregister
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 21. August 2019 den Erlass über die Führung von Identifikationen und Merkmalen im Einwohnerregister verabschiedet. Der Erlass ist am 1. Oktober 2019 in Kraft getreten.
Gegen diesen Entscheid ist kein Rekurs erhoben worden. Der Erlass über die Führung von Identifikationen und Merkmalen im Einwohnerregister ist am 7. Oktober 2019 in Rechtkraft erwachsen.