Inhalt
Geburt und Anerkennung
Elterliche Sorge
Weitere Informationen finden Sie hier.
Geburt
Spitalgeburt
Die folgenden Dokumente sind beim Eintritt im Spital Zollikerberg abzugeben:
Für Schweizerische Staatsangehörige
Eltern verheiratet
- Familienausweis im Original, sofern vorhanden (wird gratis aktualisiert)
- Schriftenempfangsschein/Meldebestätigung oder Wohnsitzbestätigung, sofern ausserhalb des Kantons Zürich wohnhaft.
Eltern nicht verheiratet / Kind vorgeburtlich anerkannt
- Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge vor der Geburt, sofern das Kind den Familiennamen des Vaters tragen soll (Kopie)
- Schriftenempfangsschein/Meldebestätigung oder Wohnsitzbestätigung, sofern ausserhalb des Kantons Zürich wohnhaft.
Eltern nicht verheiratet / Kind nicht vorgeburtlich anerkannt
- Schriftenempfangsschein/Meldebestätigung oder Wohnsitzbestätigung, sofern ausserhalb des Kantons Zürich wohnhaft.
Für ausländische Staatsangehörige
Damit wir Sie persönlich und korrekt über die beizubringenden Unterlagen informieren können, nehmen Sie bitte telefonisch 044 395 35 00 oder per Mail zivilstandsamt@zollikon.ch mit uns Kontakt auf.
Geburtsurkunde
Sie können jederzeit beliebig viele Geburtsurkunden online bestellen und dabei zwischen nationaler und internationaler Geburtsurkunde auswählen.
Kindesanerkennung
Gerne informieren wir Sie bezüglich der notwendigen Dokumente und der anfallenden Gebühren. Weitere Informationen finden Sie auch auf dem folgenden Merkblatt:
Merkblatt über die Kindesanerkennung in der Schweiz
Für die Entgegennahme der Anerkennung ist die persönliche Vorsprache des Vaters notwendig. Sollte die Erklärung der gemeinschaftlichen elterlichen Sorge gewünscht sein, so ist die Vorsprache beider Elternteile notwendig. Wir bitten um vorgängige Terminvereinbarung unter Tel. 044 395 35 00.
Voraussetzungen
Sind Sie der biologische Vater Ihres Kindes und mit der Kindsmutter nicht verheiratet, so können Sie Ihr Kind anerkennen. Ein adoptiertes Kind kann nicht anerkannt werden.
Zeitpunkt
Sie können Ihr Kind vor oder nach dessen Geburt anerkennen. Im Interesse des Kindes empfehlen wir, die Kindesanerkennung bereits vor der Geburt vorzunehmen.
Anerkennungsort
Sind der Vater, die Mutter und das Kind Schweizer Bürger, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, kann die Kindesanerkennung auf jedem beliebigen Zivilstandsamt erfolgen. Für alle anderen Fälle informieren wir Sie gerne.
Wirkungen
Durch die Anerkennung entsteht zwischen dem Vater und dem Kind ein Kindesverhältnis (d.h. rechtliche Verwandtschaft). Damit sind gegenseitige Rechte und Pflichten verbunden (u.a. Erbberechtigung).
Die Anerkennung hat keine Auswirkung auf das Sorgerecht. Die Mutter hat die alleinige elterliche Sorge. Zusammen mit der Mutter können Sie im Zusammenhang mit der Kindesanerkennung beim Zivilstandsamt die Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge unterschreiben. Dies ist auch die Grundlage für eine allfällige Familiennamensänderung des Kindes auf den Familiennamen des Vaters.
Falls Sie das gemeinsame Sorgerecht unabhängig von der Vaterschaftsanerkennung beantragen möchten, ist das Amt für Jugend und Berufsberatung (Link) zuständig. Für Informationen über die Regelung der Vaterschaft und den Unterhalt des Kindes sowie für die Frage betreffend der gemeinsamen elterlichen Sorge wenden Sie sich bitte ebenfalls an das Amt für Jugend und Berufsberatung.Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge
Bitte informieren Sie sich vor der Anerkennung über die gemeinsame elterliche Sorge und die Anrechnung der Erziehungsgutschriften oder lassen Sie sich vom Amt für Jugend und Berufsberatung beraten. Das Zivilstandsamt bietet dazu keine Beratung an.
Preise: Anerkennung Fr. 75.— , Erklärung gemeinsame elterliche Sorge Fr. 30.—
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidialabteilung | 044 395 32 00 | gemeinderatskanzlei@zollikon.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt | 044 395 35 00 | zivilstandsamt@zollikon.ch |