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Übersicht Notfallhilfe wegen Coronavirus für Selbständigerwerbende in Zollikon

28. April 2020
Coronavirus: Übersicht zur Notfallhilfe für Selbständigerwerbende

Der Regierungsrat sieht in seinem Massnahmenpaket eine ausserordentliche Unterstützung für Selbständigerwerbende vor, die Erwerbsausfälle wegen einer bundesrechtlich angeordneten Betriebsschliessung oder des Veranstaltungsverbots aufgrund der Bekämpfung des Coronavirus erleiden. Im Rahmen dieser Notfallhilfe für Selbständigerwerbende sollen schnell finanzielle Leistungen erbracht werden, damit ein drohender Bezug von Sozialhilfe abgewendet werden kann.

Anspruchsgruppe

Die Notfallhilfe für Selbständigerwerbende ist vor allem für Kleinst- und Einmann/Einfrau-Unternehmen gedacht. Die Obergrenze liegt bei 200 Stellenprozenten, wobei 100% für den oder die Firmeninhaber/in gedacht sind.

Alle anderen Gewerbebetriebe und Unternehmen werden an ihre Hausbanken verwiesen. Dort laufen jetzt die Programme für die garantierten Kreditvergaben an. Die Links zu den Banken in Zollikon und zur ZKB finden sich weiter unten im Text.

Subsidiarität der Leistungen

Die Leistungen der Notfallhilfe für Selbständigerwerbende erfolgt subsidiär und in Ergänzung zu Sozialversicherungsleistungen und zu den vom Bundesrat beschlossenen Unterstützungsmassnahmen. Es gilt zu beachten, dass die vorgelagerten Leistungen auch von Gesuchstellern unbedingt geltend gemacht werden müssen. Es sind dies:

- Kurzarbeitszeitentschädigung
- Corona Erwerbsersatzentschädigung
- Überbrückungskredite – Liquiditätshilfen von Banken
- Leistungen der Arbeitslosenversicherung
- Branchenspezifische Soforthilfe und Ausfallentschädigungen, z.B. Kultur, Sport.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Ausrichtung der Notfallhilfe für Selbständigerwerbende liegt bei der Wohnsitzgemeinde. Wenn Geschäfts- und Wohnort der Gesuchsteller nicht identisch sind, ist der Wohnort für die Ausrichtung der Unterstützung zuständig.

Kontaktstelle der Gemeinde Zollikon

In der Gemeinde Zollikon ist die Abteilung Gesellschaft/Sozialdienst für die Bearbeitung der Anträge und die Ausrichtung der finanziellen Leistungen der Nothilfe für Selbständigerwerbende zuständig. Antragsformulare können direkt beim Sozialdienst, Tel. 044 395 35 60 angefordert werden. Verlängerte Einreichfrist: 15. Mai 2020.

Übersicht Banken in Zollikon und ZKB

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