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Pflege im Alter: Wohn- und Pflegezentrum Blumenrain

10. September 2010
Ein Ziel – zwei Geschwindigkeiten

Vor rund einem Jahr haben die Stimmberechtigten ein Zeichen gesetzt. Sie gaben „Grünes Licht“ zum Wettbewerb für ein Wohn- und Pflegezentrum (WPZ) Blumenrain. Zwischenzeitlich hat sich der Gemeinderat intensiv mit der Umsetzung befasst. Er hat entschieden, das Bauwerk in eigener Verantwortung zu realisieren. Die Beantwortung der Frage der Trägerschaft für das WPZ hat er dagegen einstweilen ausgesetzt. Die gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen sind gegenwärtig zu unsicher. Sie machen jeden Entscheid in dieser Sache zu einem unkalkulierbaren Wagnis.

Der Gemeinderat hat sich seit Beginn des Jahres intensiv mit zwei wichtigen Fragen auseinandergesetzt. Die erste lautet: Wie und von wem soll das WPZ Blumenrain finanziert und realisiert werden? Die zweite lautet: Wie und durch wen soll das WPZ Blumenrain betrieben werden?

Zwischenentscheide gefällt
Am 25. August 2010 hat der Gemeinderat nach sorgfältiger Prüfung aller Optionen beschlossen, Finanzierung und Bau des Wohn- und Pflegezentrums Blumenrain in eigener Regie umzusetzen. Wie die Ausführung des Bauprojektes konkret abgewickelt werden soll, wird nach Vorliegen des Wettbewerbsprojektes im nächsten Jahr entschieden. Die Variante Public Private Partnership, d.h. die Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Hand und Privaten in dem Sinne, dass sich die Privaten an den Investitionskosten insbesondere für Bauten und Anlagen beteiligen und in der Folge auch den Betrieb führen bzw. die Betriebsführung einer Betriebsgesellschaft übertragen, hat der Gemeinderat unter allen Aspekten als zu risikoreich beurteilt und ausgeschlossen. Der Entscheid, in welcher Form das Heim dereinst betrieben werden soll, konnte dagegen noch nicht gefällt werden. Zu gross sind die Unwägbarkeiten rund um die Pflegefinanzierung

Bau: Argumente für und wider
Die Frage, ob die Realisierung des Bauwerks durch eine private Bauträgerschaft günstiger sei, oder ob die Finanzierung und Vergabe durch die Gemeinde nach den Regeln des öffentlichen Beschaffungswesens überwiegende Vorteile böte, wurde ausführlich geprüft. In der abschliessenden Beurteilung kam der Gemeinderat zur Auffassung, dass die Baukonjunktur und ein professionelles, straffes Kostenmanagement einen grösseren Einfluss auf die Gestehungskosten haben, als die Möglichkeit, im Rahmen einer privaten Vergabe Abgebotsrunden durchzuführen. Die Kapitalaufnahme durch die Gemeinde ist angesichts der hohen Bonität der Gemeinde die beste Option, das notwendige Fremdkapital für den Bau des Alters- und Pflegezentrums zu möglichst günstigen Konditionen zu erhalten. Aus diesen Gründen verwarf der Gemeinderat die Option eines externen Bauträgers.

Pflege: Alles ist im Fluss
Der Gemeinderat prüfte verschiedene Varianten für die Organisation und den Betrieb des neuen Wohn- und Pflegezentrums. Die Möglichkeiten liegen zwischen dem heutigen Modell, d.h. Führung und Betrieb des WPZ durch eine Verwaltungsabteilung, und der Vergabe dieser Aufgabe an einen Dritten. Im Zentrum der Problematik steht die Pflegefinanzierung. Diesbezüglich ist vieles im Fluss. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an das unter Hochdruck durch den Kantonsrat gepeitschte Pflegefinanzierungsgesetz. Aus heutiger Sicht ist unklar, wie sich dieses Gesetz im Einzelfall auf die Gemeinden auswirkt. Unklar ist auch, wie weit sich die Krankenkassen in die Pflegefinanzierung einbinden lassen. Anschauungsunterricht diesbezüglich bot die jüngst geplatzte Zusammenarbeit zwischen der Stadt Opfikon und der Tertianum AG. Sie scheiterte unter anderem daran, dass für die Tertianum AG völlig unklar war, wie weit ihre Leistungen durch die Krankenkassen gedeckt sein würden.

Ein Ziel – zwei Geschwindigkeiten
Den Zollikerinnen und Zollikern sollen Pflegeplätze in genügender Zahl und guter Qualität zur Verfügung stehen. Das ist das Ziel. Die wegen der Ungewissheit hinsichtlich der künftigen Finanzierung von Pflegeplätzen erzwungene Pause bei der Bearbeitung der Frage der Trägerschaft des WPZ nutzt der Gemeinderat, um die Realisierung des Neubaus Blumenrain rasch voranzutreiben. Sobald sich der Nebel rund um die Pflegefinanzierung und die Position der Krankenkassen verflüchtigt hat und die Perspektiven für die Gemeinden deutlicher zutage treten, wird der Gemeinderat die Frage der Organisation und des Betriebs des Wohn- und Pflegezentrums wieder aufnehmen.

Blumenrain: Bau zielstrebig vorwärtstreiben
Der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2010 wird eine Änderung des Zonenplans unterbreitet. Die Zonenplanänderung ist Voraussetzung dafür, dass auf dem Areal Blumenrain eine Alterseinrichtung gebaut werden kann. Für das Bauprojekt des neuen Wohn- und Pflegezentrums wird zurzeit ein Wettbewerb durchgeführt. Die Resultate werden im Januar 2011 präsentiert. Bereits auf die Gemeindeversammlung vom Juni 2011 kann dem Souverän der Kredit für das Vor- und Bauprojekt unterbreitet werden. Der Entscheid über den Gestaltungsplan wird an der Gemeindeversammlung vom Dezember 2011 gefällt. 2012 wird die Ausführungsplanung abgeschlossen. Die Zolliker Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden voraussichtlich im März 2013 über den Objektkredit abstimmen können. Anschliessend folgt das Baubewilligungsverfahren. Optimistisch beurteilt, kann der Spatenstich Ende 2013 erfolgen. Bezug des neuen Wohn- und Pflegezentrums wäre dann im Jahr 2016.

Für Auskünfte steht Daniel Bosshard zur Verfügung:
Telefon 044 395 35 01; daniel.bosshard@zollikon.ch

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