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Neue Gemeindeordnung: Souverän entscheidet über Art des zukünftigen Prüforgans

12. Februar 2021
Soll die Rechnungsprüfungskommission ausgeweitet werden auf eine Geschäftsprüfungskommission? Der Zolliker Gemeinderat legt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern im Rahmen der neuen Gemeindeordnung eine Variantenabstimmung zu dieser Frage vor.

Im Kanton Zürich sind sämtliche Gemeinden verpflichtet, ihre Verfassung bis Ende Jahr ans kantonale Gemeindegesetz anzupassen, das seit 2018 in Kraft ist. Bei der neuen Zolliker Gemeindeordnung wurden im öffentlichen Vernehmlassungsverfahren nur gerade drei Stellungnahmen eingereicht. Gefordert wurde erneut, die im Vorfeld kontrovers diskutierte Frage der Ausgestaltung des Prüfungsorgans (als Rechnungsprüfungskommission wie bisher oder als Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission mit mehr Kompetenzen wie neu möglich) dem Volk zum Entscheid vorzulegen. Der Zolliker Gemeinderat hat dazu eine klare Meinung und sieht in der Beibehaltung des Status quo mit einer Rechnungsprüfungskommission überwiegende Vorteile. Er ist aber bereit, dem Souverän in der Urnenabstimmung eine Variantenabstimmung mit Stichfrage zur Frage "RPK oder RGPK" vorzulegen. Die Zolliker Stimmbürgerinnen und Stimmbürger erhalten so die Möglichkeit, zwischen RPK und RGPK mit umfassenden Geschäftsprüfungsbefugnissen auszuwählen.

Im Weiteren nahm der Gemeinderat bei der Bereinigung der Gemeindeordnungsvorlage einen Vorschlag auf zur Präzisierung der Befugnisse der Gemeindeversammlung bei Gestaltungsplänen. Andererseits lehnte er die Forderung nach einer Erhöhung seiner eigenen Ausgabenkompetenzen für Liegenschaftenverkäufe im Finanzvermögen als politisch nicht opportun ab. Die Vorlage wird nun definitiv ausgearbeitet, damit sie am 13. Juni 2021 wie geplant der Urnenabstimmung unterbreitet werden kann. Der Gemeinderat ist überzeugt, mit der neuen Gemeindeordnung eine gute, schlank gehaltene "Gemeindeverfassung" vorzulegen. Mit der Beibehaltung des Allmendschutzartikels sowie der Variantenabstimmung über das Modell des Prüfungsorgans hat der Gemeinderat den Hauptkritikpunkten am Vorentwurf Rechnung getragen. Die rechtliche Vorprüfung durch das kantonale Gemeindeamt hat nur geringfügige Mängel ergeben, welche bereits behoben wurden.

Medienmitteilung