Schulwegsicherung
Unsere Jüngsten sind uns am wichtigsten! Sie benötigen unser spezielles Augenmerk und unsere Aufmerksamkeit. Wer erinnert sich nicht gerne an seinen eigenen Schulweg? Heute lauern vermehrt Gefahren, die im Spieltrieb untergehen. Die Mobilität hat auch vor den Schülern nicht Halt gemacht. Scooter, Kickboards, Inline-Skates und Rollbretter beherrschen die Szene. Diese "fahrzeugähnlichen" Geräte, die den Jungen viel "Fun" bereiten, haben aber auch ihre Tücken und dürfen nicht "schrankenlos" genutzt werden. Für Sport und Spiel sind derartige Aktivitäten auf Nebenstrassen gestattet (Quartierstrassen mit wenig Verkehr), sofern die übrigen Verkehrsteilnehmer dadurch nicht behindert oder gefährdet werden. Was ursprünglich als Spiel- und Sportgerät gedacht war, wird immer mehr als Verkehrsmittel verwendet. Die Benützer solcher Geräte sind grundsätzlich den Fussgängern gleichgestellt. Sie dürfen die Verkehrsflächen benutzen, auf denen Fussgänger zugelassen sind. Entsprechend ist ihnen untersagt, Strassen zu befahren, die für Fussgänger nicht zugänglich sind oder Fahrbahnen, wenn ein Trottoir oder Fussweg vorhanden ist. Sie müssen Unterführungen und Fussgängerstreifen benützen, und die Geschwindigkeit ist stets den Umständen und den Besonderheiten anzupassen. Beim Überqueren der Fahrbahn darf nur im Schritttempo gefahren werden. Damit wir die Schulwege noch sicherer machen können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Kontaktieren Sie uns, wenn auf dem Schulweg Ihres Kindes ein Sicherheitsproblem besteht. Wir bieten Hand, die Situation zu verbessern oder Ihrem Kind die nötige Verkehrsinstruktion zu erteilen. Zurück zur Gemeindepolizei
Schulweg.pdf (44.0 kB)
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