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Drittmeldepflicht der Liegenschaftsverwaltungen

Drittmeldepflicht der Liegenschaftsverwaltungen an die Gemeinden:
Dieser Formulardienst ermöglicht die elektronische Übermittlung der Ein- und Auszüge Ihrer Mieterinnen und Mieter an die politische Gemeinde, in welcher Ihre zu vermietende Liegenschaft steht.

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