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Baubewilligung, GebührenDas Baubewilligungsverfahren ist gebührenpflichtig. Massgebend für die Berechnung ist die kantonale Verordnung über die Gebühren der Gemeindebehörden vom 8.12.1966. Zugriff auf diese Verordnung erhalten Sie mit folgendem Link.
Mit der Baubewilligung werden zudem, je nach Bauvorhaben, Depositen erhoben (z.B. für Anschlussgebühren an das öffentliche Leitungsnetz). Die Bauabteilung koordiniert und verrechnet diese Depoterhebungen, auch für die Werkabteilung. Sie ist auch zuständig für die Abrechnung der geleisteten Depositen. Diese Abrechnung erfolgt nach der Schlusskontrolle bzw. nach der Schätzung des Objekts durch die kantonale Gebäudeversicherung. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (044 395 34 00). Preis: Auskünfte kostenlos
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