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Quellensteuer

Quellensteuerpflichtig sind in der Schweiz wohnhafte ausländische Arbeitnehmer ohne fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung C und andererseits im Ausland wohnhafte Künstler und Sportler sowie Empfänger von Verwaltungsratsentschädigungen und Vorsorgeleistungen.

Ausführliche Informationen zur Quellensteuer und sämtliche Merkblätter sowie Formulare finden Sie auf der Website des Kantonalen Steueramtes Zürich.

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Name Telefon Kontakt
Finanzabteilung Steueramt: 044 395 33 20 / Finanzverwaltung: 044 395 33 00 finanzverwaltung@zollikon.ch