Bei Fragen betreffend der Quellensteuer, wenden Sie sich bitte direkt an den verantwortlichen Mitarbeitenden.
Nachname | Fachspezialist/in | Telefonnummer direkt |
A-K | Marisa Burkart | 044 395 33 23 |
L-Z | Patrick Lee | 044 395 33 24 |
Nachträgliche Veranlagung von Quellensteuerpflichtigen Betrugen die dem Quellensteuerabzug unterworfenen Bruttoeinkünfte in der laufenden oder einer früheren Steuerperiode mehr als 120'000 Franken, so hat der Pflichtige mit Wohnsitz in der Gemeinde Zollikon eine Steuererklärung für die nachträgliche Veranlagung im ordentlichen Verfahren für das gesamte Einkommen und Vermögen einzureichen. Es gelten dabei die gleichen Einreichungsfristen wie für die übrigen Steuerpflichtigen.