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Waffenerwerbsscheine

Wer eine Waffe oder wesentliche Waffenbestandteile erwerben möchte (inkl. Erbgang und Schenkung), benötigt dazu einen Waffenerwerbschein. Hier finden Sie das entsprechende Formular. Es ist ausgefüllt und mit folgenden Beilagen bei der Polizei Zollikon einzureichen:

  • Auszug aus dem Strafregister, nicht älter als drei Monate
  • Kopie eines amtlichen Ausweises
  • Ausländerinnen und Ausländer eine Kopie des Ausländerausweises
  • Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt.

Ausnahmen

Jagdwaffen können durch Schweizer Staatsbürger und Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung C ohne Waffenerwerbschein bezogen werden.

Gebühr

Die Gebühr pro Waffenerwerbschein beträgt Fr. 50.—

Waffenerwerbscheine können vor dem Ablauf, einmalig, für maximal drei Monate verlängert werden. Die Kosten hierfür betragen Fr. 10.—

Die Dauer für die Bearbeitung des Gesuchs liegt zwischen zwei bis vier Wochen. Die Polizei Zollikon behält sich vor, in gewissen Fällen weitere Abklärungen zu tätigen oder Sie zu einem persönlichen Gespräch vorzuladen.

Europäischer Feuerwaffenpass / Bewilligung für die nichtgewerbsmässige Einfuhr:

Die Gesuche für den europäischen Feuerwaffenpass sowie für die Bewilligung für die nichtgewerbsmässige Einfuhr sind zusammen mit den entsprechenden Beilagen direkt beim Waffenbüro der Kantonspolizei Zürich einzureichen.

Gesuchsformulare:

Feuerwaffenpass
Einfuhrbewilligung

Für weitere Fragen konsultieren Sie bitte die  Bundeskriminalpolizei oder kontaktieren Sie die Polizei Zollikon.

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