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Inventarisation

Nach dem Ableben einer steuerpflichtigen Person mit Wohnsitz in der Gemeinde Zollikon hat das Steueramt in der Regel innert 2 Wochen nach dem Todestag ein Inventarverfahren einzuleiten. Dieses besteht aus

  • der Zustellung des Inventarfragebogens
  • des Tresoröffnungsprotokolles
  • der unterjährigen Steuererklärung für das Todesjahr

Das Verfahren kann unterbleiben, wenn anzunehmen ist, dass kein Vermögen vorhanden ist.

Das Steueramt stellt dem Erbenvertreter die Formulare zu, welche innert 60 Tagen einzureichen sind. Das Gemeindesteueramt leitet die Akten in der Regel zur Überprüfung der Erbschafts- und Schenkungssteuerpflicht und definitiven Veranlagung an das Kantonale Steueramt Zürich weiter.

Das Inventarverfahren ist die Basis

  • für die korrekte Erhebung der Erbschaftssteuer
  • für die korrekte Veranlagung der Staats- und Gemeindesteuer sowie der direkten Bundessteuer
  • für die Durchführung eines allfälligen Nachsteuer- und Bussenverfahrens
  • für die korrekte Weiterversteuerung durch die Erben, weil die Erben die tatsächlichen Einkünfte und den Vermögensanfall ab dem Todestag folgenden Tag zu versteuern haben
  • aber auch für die Erben, um die bevorstehende Erbteilung vornehmen zu können. Die Erbteilung ist im Kanton Zürich Sache der Erben.

Weitere Informationen zur Steuerpflicht finden Sie auf der Website des Kantons Zürich, wo Sie auch die aktuellen Wegleitungen zur Steuererklärung finden. Auch unser Steueramt gibt Ihnen gerne Auskunft. 

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Finanzabteilung Steueramt: 044 395 33 20 / Finanzverwaltung: 044 395 33 00 finanzverwaltung@zollikon.ch