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Ehe für alle / Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe

Seit .1. Juli 2022 können auch gleichgeschlechtliche Paare die Ehe schliessen, siehe Eheschliessung.

Die Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe ist ebenfalls ab dem 1. Juli 2022 möglich. Ab Datum der Umwandlung gilt das Ehepaar als verheiratet, die Umwandlung hat jedoch keine Auswirkung auf die Namensführung des Ehepaars.
Es bestehen zwei Möglichkeiten für die Umwandlung: Sie können die Erklärung unkompliziert direkt am Schalter des Zivilstandsamt unterschreiben oder eine zeremonielle Umwandlung durchführen. 

Bei der direkten Erklärung wird der Zeitraum der eingetragenen Partnerschaft auf der Bestätigung ausgewiesen. Bei der zeremoniellen Umwandlung wird lediglich das Eheschliessungsdatum ausgewiesen. Für die zeremonielle Umwandlung werden zwei Trauzeugen/Trauzeuginnen benötigt. 

Bereits bestehende eingetragene Partnerschaften bleiben bestehen, neu eingetragene Partnerschaften können nicht mehr begründet werden.

Termine für die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft werden gerne auf Anfrage bekanntgegeben.

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