Inhalt

Eheschliessung

Für das Vorbereitungsverfahren der Eheschliessung ist das Zivilstandsamt im Zivilstandskreis der Wohnsitzgemeinde der Braut oder das des Bräutigams zuständig. Wenn beide Verlobten im Ausland wohnen, das Zivilstandsamt, das die Trauung in der Schweiz durchführen soll. Für das Vorbereitungsverfahren der Eheschliessung ist die persönliche Anwesenheit des Brautpaares auf dem Zivilstandsamt erforderlich. Dafür bitten wir Sie, vorgängig einen Termin zu vereinbaren.

Ein Trautermin kann beim Zivilstandsamt Zollikon telefonisch (044 395 35 00) frühestens 12 Monate im Voraus reserviert werden.

Eheschliessung von Schweizer Staatsangehörigen
Grundsätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Pass oder Identitätskarte
  • Wohnsitzbestätigung (nur nötig, wenn Sie nicht in unserer Gemeinde wohnhaft sind)


Eheschliessung von ausländischen Staatsangehörigen
Damit wir Sie persönlich und konkret über die beizubringenden Unterlagen informieren können, nehmen Sie bitte mit dem Zivilstandsamt Kontakt auf.

Trauung
Die Trauung kann nach Abschluss des Vorbereitungsverfahrens innerhalb von drei Monaten stattfinden. Trautermine werden gerne auf Anfrage bekanntgegeben. Hier finden Sie unsere Traulokale. Die Trauzeremonie dauert etwa 15 bis 20 Minuten. Neben den zwei Trauzeugen können auch andere Personen (Familienangehörige, Bekannte, Freunde, Fotograf etc.) bei der Trauung dabei sein. Die Anzahl der erlaubten Gäste variiert je nach Taulokal. 

Trauung am Samstag
In den Monaten April bis September trauen wir in Zollikon an den hier publizierten Samstagen.

Trauung in einem anderen Schweizer Zivilstandsamt
Wenn das Brautpaar wünscht, in einem anderen Schweizer Zivilstandsamt getraut zu werden, wird durch das Zivilstandsamt nach Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens eine Trauungsermächtigung ausgestellt. Diese ist 3 Monate gültig und ist dem Zivilstandsamt des Trauungsortes abzugeben.

Trauung im Ausland
Für Informationen über eine Eheschliessung im Ausland ist beim Eidgenössischen Amt für Zivilstandswesen ein Merkblatt abrufbar.

Eheschein
Falls gewünscht, kann Ihnen im Anschluss an die Trauung ein Eheschein ausgehändigt werden. Es kann jederzeit ein neuer Eheschein bestellt werden. 

Weitere Informationen über Eherecht, Eheschliessung, Namensführung finden Sie beim Eidgenössisches Amt für Zivilstandswesen, die rechtlichen Grundlagen können Sie in der Eidgenössischen Zivilstandsverordnung nachlesen. Die Gebühren finden Sie in der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen.

Zugehörige Objekte