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Festwirtschaft, BewilligungGemäss § 2 des Gastgewerbegesetzes bedarf eines Patentes (Bewilligung), wer an einem allgemein zugänglichen Ort mit Erwerbsabsichten, die nicht gewinnstrebend sein müssen, Speisen oder Getränke zum Genuss an Ort und Stelle verabreicht; wer den Handel mit alkoholhaltigen Getränken im Klein- und Mittelverkauf betreibt (ausserordentliche Gastwirtschaften).
Der Ausschank von alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten. Preis: Fr. 40.-- Online-DiensteMit der Nutzung des Internetangebotes der Gemeinde Zollikon anerkennen Sie stillschweigend die geltenden Nutzungsregelungen (pdf, 168.7 kB).
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