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Bürgerkorporation Zollikon

1877

Die Zivilgemeinden des Kantons erfüllten bis 1877 einige kommunale Aufgaben, bei denen die örtlichen Verhältnisse und lokale Traditionen massgebend waren wie etwa die Wasserversorgung, Strassenbeleuchtungen, Kanalisation und Pflege und Verwaltung des Gemeindewaldes. Bei der Auflösung der Zivilgemeinden von Dorf und Berg gingen deren sämtliche Güter an die Politische Gemeinde über.

Da die Bürgergemeinde befürchtete, ihr Besitz könnte durch neu Bürger geschmälert werden, gründeten die Bürgerfamilien der ehemaligen Zivilgemeinde Dorf am 16. März 1879 in der Zolliker Kirche eine privatrechtliche Korporation. Diese hatte den Zweck, das von ihren Vorfahren geerbte Vermögen in Form von Allgemeinbesitz zu erhalten und verwalten. Angehören sollte der Korporation jede Person, die am Tag der Auflösung der Zivilgemeinde dieser angehörte und in Zollikon wohnte bzw. deren Nachkommen. Die Mitgliedschaft kann nicht erworben werden, nur geerbt.

1816 verlangte der Gemeinderat, das Vermögen der Korporation sei der Bürgergemeinde zuzuschlagen. Erst 1933 wurde nach langwierigen Prozessen vereinbart, dass sieben Zehntel des Vermögens der Gemeinde zufallen sollte, mit Ausnahme der Allmend und mehreren Waldstücken. 1943 wurde die Korporation in «Bürgerverband Alt-Zollikon» umbenannt.

Von den 35 aufgeführten Namen der Gründer sind die Bleuler, Herter, Himmler, Kienast, Kocherhans, Leemann, Maurer, Obrist, Streuli, Thomann, Trüb und Weber die bekanntesten.

1877
«A Zollikon»
Kuperstich von Heinrich Thomann. Er lebte von 1748 bis 1794 in Zollikon und war Bürger der Zivilgemeinde.