Vorzeitige Stimmabgabe
Stimmberechtigte oder ihre Stellvertreter können jeweils ab vorangehendem Montag vor dem Abstimmungssonntag während der Schalteröffnungszeiten bei der Einwohnerkontrolle im Gemeindehaus abstimmen.
Stimmabgabe an der Urne
Die Urnenlokale im Gemeindehaus und im Quartiertreff Zollikerberg, Binzstrasse 10, im Eingangsbereich der Bibliothek und des Freizeitdienstes, sind am Abstimmungs-/ Wahlsonntag jeweils von 09.30 bis 11.30 Uhr geöffnet.
Informationen zu Urnengängen
Sämtliche Informationen zu bevorstehenden Urnengängen werden jeweils unter der Rubrik Urnengänge aufgeschaltet.
Hinweis Alle Gemeinderesultate von eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen und Wahlen sind nur Teilresultate. Die Gesamt- bzw. Schlussresultate des Bundes finden Sie unter
www.admin.ch, jene des Kantons unter
www.wahlen.zh.ch. Wahl- und Abstimmungsresultate werden in Zollikon jeweils am Sonntag des Urnengangs von den Mitgliedern des Wahlbüros Zollikon ausgezählt.
Briefliche Stimmabgabe
Stimmberechtigte, welche brieflich wählen und stimmen wollen, müssen folgendes beachten:
- Die ausgefüllten Wahl- und Stimmzettel sind in das mitgelieferte Stimmzettel-Kuvert oder in ein neutrales Kuvert einzulegen; dieses ist zu verschliessen.
- Das Stimmzettel-Kuvert bzw. das neutrale Kuvert ist zusammen mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das gleiche Kuvert zu legen, mit welchem die Wahl- und Stimmunterlagen zugestellt worden sind, und zwar so, dass die Adresse des Wahlbüros im Fenster erscheint. Anstelle des Zustellkuverts kann auch ein anderes neutrales Kuvert mit dem Vermerk "Briefliche Stimmabgabe" verwendet werden.
- Für jede stimmberechtigte Person ist ein eigenes Zustell-Kuvert zu verwenden.
- Das Zustell-Kuvert muss bis zur Schliessung der Urnenlokale am Sonntag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen. Die blauen Briefkästen beim Gemeindehaus und beim Betreibungsamt in Zollikerberg werden auch am Abstimmungssonntag geleert. Die Leerung erfolgt gleichzeitig mit der Schliessung der Urnen um 11.30 Uhr.
- Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person auf deren Stimmrechtsausweis fehlt.
Stellvertretung
Jede stimmberechtigte Person kann an der Urne zwei beliebige weitere Stimmberechtigte ihrer Gemeinde vertreten. Dabei sind folgende Vorgaben einzuhalten:
- Die Stellvertretung erfordert die gleichzeitige Stimmabgabe des/der Stellvertreters/in (Abgabe eigener unterzeichneter Stimmrechtsausweis).
- Der Stimmrechtsausweis muss von der vertretenen Person unterzeichnet sein! Vermerke wie "im Auftrag" oder "in Vertretung" mit Unterschrift des/der Stellvertreters/-in sind ungültig.
Kontakt
Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie die
Gemeinderatskanzlei.