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Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) prüft die Richtigkeit und Gesetzmässigkeit der jährlichen Voranschläge und Rechnungen der öffentlichen Gemeindegüter sowie der Spezialfonds und Stiftungen. Weiter prüft die RPK die Finanzanträge der Behörden – soweit Gemeindeversammlung oder Urne darüber entscheiden – auf finanzielle Angemessenheit. Die Rechnungsprüfungskommission ist zuständig für die ihr durch das kantonale Recht zugewiesenen Aufgaben. Der Gemeinderat kann ihr weitere Geschäfte zur Begutachtung übertragen. Der Präsident und die sechs weiteren Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission werden an der Urne gewählt.
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