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Die Sozialbehörde überwacht den Vollzug des kantonalen Sozialhilfegesetzes und erlässt Richtlinien für den Vollzug in der Gemeinde Zollikon. In ihrem Zuständigkeitsbereich verfügt sie selbstständig über die ihr zugewiesenen Voranschlagskredite und die gebundenen Ausgaben. Das Präsidium der Sozialbehörde wird von Amtes wegen vom Wohlfahrtsvorstand ausgeübt. Die sechs weiteren Mitglieder werden an der Urne gewählt. Aus deren Kreis erfolgt die Wahl der zwei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten.
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