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Abstimmung / Wahlen

Informationen

Datum
22. November 2015
Lokalität
Vorzeitige Stimmabgabe
  • Gemeindehaus, Einwohnerkontrolle, Bergstrasse 20, 8702 Zollikon

Wahl- und Abstimmungssonntag

  • Gemeindehaus, Foyer, Bergstrasse 20, 8702 Zollikon
  • Quartiertreff, im Eingangsbereich der Bibliothek und des Freizeitdienstes, Binzstrasse 10, 8125 Zollikerberg
Kontakt
Gemeinderatskanzlei
Beschreibung
In der Gemeinde Zollikon finden folgende Abstimmungen und Wahlen statt:

I. Ständeratswahl
Erneuerungswahl des zweiten zürcherischen Mitgliedes für den Ständerat (Amtsdauer 2015–2019),
2. Wahlgang

II. Kantonale Vorlage
Beschluss des Kantonsrates über die Bewilligung von Staatsbeiträgen für den Bau der Limmattalbahn sowie für ergänzende Massnahmen am Strassennetz

1. Urnenöffnungszeiten
Die Urnenlokale sind am Sonntag von 9.30 bis 11.30 Uhr geöffnet. Angaben über die Urnenlokale finden sich auf dem Stimmrechtsausweis.

2. Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde wohnhaften oder sich aufhaltenden, im Stimmregister eingetragenen Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht gemäss Art. 136 der Bundesverfassung vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

3. Stimmabgabe an der Urne
Die Stimmberechtigten geben den Stimmrechtsausweis und die Stimmzettel an der Urne persönlich ab. Diese sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen.

4. Stimmabgabe durch Stellvertretung
Angaben über die Möglichkeiten der Stellvertretung sind auf dem Stimmrechtsausweis aufgedruckt.

5. Vorzeitige Stimmabgabe
Stimmberechtigte können ab Montag, 16. November 2015, während der Schalteröffnungszeiten (Montag: 08.00–12.00 und 13.30–18.00 Uhr sowie Dienstag–Freitag: 08.00–12.00 und 13.30–16.00 Uhr) bei der Einwohnerkontrolle im Gemeindehaus abstimmen.

6. Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe muss gemäss dem Beschrieb auf dem Stimmrechtsausweis erfolgen. Das Zustellkuvert muss bis zur Schliessung der Urnenlokale am Sonntag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (Postweg oder Briefkästen Gemeindehaus/Betreibungsamt Zollikerberg). Später eingehende Kuverts können nicht mehr berücksichtig werden.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person auf deren Stimmrechtsausweis fehlt.

7. Weitere Bestimmungen
Eintragungen im Stimmregister werden nur bis Dienstag, 17. November 2015, vorgenommen. Das Stimmregister steht den Stimmberechtigten zur Einsicht offen. Stimmberechtigte, welche die Abstimmungsunterlagen bis Freitag, 30. Oktober 2015, nicht erhalten haben, können diese bei der Gemeinderatskanzlei während den Öffnungszeiten beziehen. Die Auszählarbeiten beginnen am Sonntag, 22. November 2015, 09.00 Uhr, im Gemeindehaus.

8. Rechtsmittel
Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen ab Veröffentlichung beim Bezirksrat, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich begründet Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Zollikon
Weitere Informationen
http://www.statistik.zh.ch/internet/justiz_inneres/statistik/de/wahlen_abstimmungen/abstimmungen_2015.html

Zugehörige Objekte

Name
Protokoll_kant_Vorlage.pdf Download 0 Protokoll_kant_Vorlage.pdf
Protokoll_Standeratswahl_2_Wahlgang.pdf Download 1 Protokoll_Standeratswahl_2_Wahlgang.pdf