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Nationalrats- und Ständeratswahlen

Informationen

Datum
18. Oktober 2015
Lokalität
Vorzeitige Stimmabgabe
  • Gemeindehaus, Einwohnerkontrolle, Bergstrasse 20, 8702 Zollikon

Wahl- und Abstimmungssonntag

  • Gemeindehaus, Foyer, Bergstrasse 20, 8702 Zollikon
  • Quartiertreff, im Eingangsbereich der Bibliothek und des Freizeitdienstes, Binzstrasse 10, 8125 Zollikerberg
Kontakt
Gemeinderatskanzlei
Beschreibung
In der Gemeinde Zollikon finden folgende Wahlen statt:

I. Nationalrats- und Ständeratswahlen
1. Erneuerungswahl der zürcherischen Mitglieder des schweizerischen Nationalrates für
die Amtsdauer 2015–2019
2. Erneuerungswahl der zürcherischen Mitglieder des schweizerischen Ständerates für
die Amtsdauer 2015–2019      

1. Urnenöffnungszeiten
Die Urnenlokale sind am Sonntag von 9.30 bis 11.30 Uhr geöffnet. Angaben über die Urnenlokale finden sich auf dem Stimmrechtsausweis.

2. Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde wohnhaften oder sich aufhaltenden, im Stimmregister eingetragenen Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht gemäss Art. 136 der Bundesverfassung vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

3. Stimmabgabe an der Urne
Die Stimmberechtigten geben den Stimmrechtsausweis und die Stimmzettel an der Urne persönlich ab. Diese sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen.

4. Stimmabgabe durch Stellvertretung
Angaben über die Möglichkeiten der Stellvertretung sind auf dem Stimmrechtsausweis aufgedruckt.

5. Vorzeitige Stimmabgabe
Stimmberechtigte können ab Montag, 12. Oktober 2015, während der Schalteröffnungszeiten (Montag: 08.00–12.00 und 13.30–18.00 Uhr sowie Dienstag–Freitag: 08.00–12.00 und 13.30–16.00 Uhr) bei der Einwohnerkontrolle im Gemeindehaus abstimmen.

6. Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe muss gemäss dem Beschrieb auf dem Stimmrechtsausweis erfolgen. Das Zustellkuvert muss bis zur Schliessung der Urnenlokale am Sonntag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (Postweg oder Briefkästen Gemeindehaus/Betreibungsamt Zollikerberg). Später eingehende Kuverts können nicht mehr berücksichtig werden.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person auf deren Stimmrechtsausweis fehlt.

7. Weitere Bestimmungen
Eintragungen im Stimmregister werden nur bis Dienstag, 13. Oktober 2015, vorgenommen. Das Stimmregister steht den Stimmberechtigten zur Einsicht offen. Stimmberechtigte, welche die Abstimmungsunterlagen bis Freitag, 25. September 2015, nicht erhalten haben, können diese bei der Gemeinderatskanzlei während den Öffnungszeiten beziehen. Die Auszählarbeiten beginnen am Sonntag, 18. Oktober 2015,  ab 7.30 Uhr im Gemeindesaal.

8. Rechtsmittel
Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen ab Veröffentlichung beim Bezirksrat, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich begründet Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Zollikon
Weitere Informationen
http://www.statistik.zh.ch/internet/justiz_inneres/statistik/de/wahlen_abstimmungen/wahlen_2015.html

Zugehörige Objekte

Name
SR15_Protokoll_Standerat_1._Wahlgang.pdf Download 0 SR15_Protokoll_Standerat_1._Wahlgang.pdf
NR15_Gemeindeprotokoll.pdf Download 1 NR15_Gemeindeprotokoll.pdf
NR15_Stimmenherkunft.pdf Download 2 NR15_Stimmenherkunft.pdf
NR15_Kandidatenstimmen_Aushang.pdf Download 3 NR15_Kandidatenstimmen_Aushang.pdf