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Urnengang vom Sonntag, 30. November 2014

Informationen

Datum
30. November 2014
Beschreibung
In der Gemeinde Zollikon finden folgende Abstimmungen statt:

I. Eidgenössische Vorlagen
  • 1. Volksinitiative vom 19. Oktober 2012 "Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung)"
  • 2. Volksinitiative vom 2. November 2012 "Stopp der Überbevölkerung – zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen"
  • 3. Volksinitiative vom 20. März 2013 "Rettet unser Schweizer Gold (Gold-Initiative)"

II. Kantonale Vorlagen

  • 1. Beschluss des Kantonsrates über einen Staatsbeitrag an den Bau der Tramverbindung Hardbrücke in Zürich-West (vom 30. Juni 2014)
  • 2. A. Kantonale Volksinitiative: "Mehr Qualität im Unterricht dank kleineren Klassen (Klassengrössen-Initiative)"
  • 2. B. Gegenvorschlag des Kantonsrates Lehrpersonalgesetz (LPG) (Änderung vom 30. Juni 2014; Verringerung der durchschnittlichen Klassengrösse)
  • 3. Kantonale Volksinitiative "Bahnhof Stadelhofen: pünktlich und zuverlässig"

1. Urnenöffnungszeiten
Die Urnenlokale sind am Sonntag von 9.30 bis 11.30 Uhr geöffnet. Angaben über die Urnenlokale finden sich auf dem Stimmrechtsausweis.

2. Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde wohnhaften oder sich aufhaltenden, im Stimmregister eingetragenen Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht gemäss Art. 136 der Bundesverfassung vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

3. Stimmabgabe an der Urne
Die Stimmberechtigten geben den Stimmrechtsausweis und die Stimmzettel an der Urne persönlich ab. Diese sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen.

4. Stimmabgabe durch Stellvertretung
Angaben über die Möglichkeiten der Stellvertretung sind auf dem Stimmrechtsausweis aufgedruckt.

5. Vorzeitige Stimmabgabe
Stimmberechtigte können ab Montag, 24. November 2014, während der Schalteröffnungszeiten (Montag: 08.00–12.00 und 13.30–18.00 Uhr sowie Dienstag–Freitag: 08.00–12.00 und 13.30–16.00 Uhr) bei der Einwohnerkontrolle im Gemeindehaus abstimmen.

6. Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe muss gemäss dem Beschrieb auf dem Stimmrechtsausweis erfolgen. Das Zustellkuvert muss bis zur Schliessung der Urnenlokale am Sonntag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (Postweg oder Briefkästen Gemeindehaus/Betreibungsamt Zollikerberg). Später eingehende Kuverts können nicht mehr berücksichtig werden.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn die eigenhändige Unterschrift der stimm­berechtigten Person auf deren Stimmrechtsausweis fehlt.

7. Weitere Bestimmungen
Eintragungen im Stimmregister werden nur bis Dienstag, 25. November 2014, vorgenommen. Das Stimmregister steht den Stimmberechtigten zur Einsicht offen. Stimmberechtigte, welche die Abstimmungsunterlagen bis Freitag, 7. November 2014, nicht erhalten haben, können diese bei der Gemeinderatskanzlei während den Öffnungszeiten beziehen. Die Auszählarbeiten beginnen am Sonntag, 30. November 2014, 09.00 Uhr, im Gemeindehaus.

8. Rechtsmittel
Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.


31. Oktober 2014                                                                   Gemeinderat Zollikon

Zugehörige Objekte

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141130_Eidg_Abstimmung_Protokoll.pdf Download 0 141130_Eidg_Abstimmung_Protokoll.pdf
141130_Kant_Abstimmung_Protokoll.pdf Download 1 141130_Kant_Abstimmung_Protokoll.pdf