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Erneuerungswahlen der Mitglieder der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2014–2018

Informationen

Datum
18. Mai 2014
Beschreibung

Der Gemeinderat Zollikon ordnet den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2014–2018 für den 18. Mai 2014 an. Gemäss Art. 13 der Gemeindeordnung sind an der Urne zu wählen.

  • 6 Mitglieder des Gemeinderates inkl. Präsidentin/Präsident
  • 7 Mitglieder der Schulpflege inkl. Präsidentin/Präsident
  • 5 Mitglieder der Baubehörde
  • 4 Mitglieder der Sozialbehörde
  • 7 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission inkl. Präsidentin/Präsident


In Anwendung von Artikel 14 der Gemeindeordnung sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am 19. Februar 2014 Wahlvorschläge beim Gemeinderat Zollikon, Bergstrasse 20, 8702 Zollikon, einzureichen.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Der Gemeinderat Zollikon erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl durchgeführt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Meilen, Postfach 93, 8706 Meilen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Zugehörige Objekte

Name
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Formular_Wahlvorschlag_Gemeinderat.pdf Download 1 Formular_Wahlvorschlag_Gemeinderat.pdf
Formular_Wahlvorschlag_Rechnungsprufungskommission.pdf Download 2 Formular_Wahlvorschlag_Rechnungsprufungskommission.pdf
Formular_Wahlvorschlag_Schulpflege.pdf Download 3 Formular_Wahlvorschlag_Schulpflege.pdf
Formular_Wahlvorschlag_Sozialbehorde.pdf Download 4 Formular_Wahlvorschlag_Sozialbehorde.pdf
Wahlvorschlaege_Behoerden.pdf Download 5 Wahlvorschlaege_Behoerden.pdf
Wahlvorschlaege_evang._ref._Kirche.pdf Download 6 Wahlvorschlaege_evang._ref._Kirche.pdf
Erneuerungswahl_Sozialbehoerde.pdf Download 7 Erneuerungswahl_Sozialbehoerde.pdf
Wahlprotokoll_Baubehorde.pdf Download 8 Wahlprotokoll_Baubehorde.pdf
Wahlprotokoll_evan_ref_Kirchenpflege.pdf Download 9 Wahlprotokoll_evan_ref_Kirchenpflege.pdf
Wahlprotokoll_evan_ref_Kirchenpflege_Prasidium.pdf Download 10 Wahlprotokoll_evan_ref_Kirchenpflege_Prasidium.pdf
Wahlprotokoll_Gemeinderat.pdf Download 11 Wahlprotokoll_Gemeinderat.pdf
Wahlprotokoll_Gemeinderat_Prasidium.pdf Download 12 Wahlprotokoll_Gemeinderat_Prasidium.pdf
Wahlprotokoll_Schulpflege.pdf Download 13 Wahlprotokoll_Schulpflege.pdf
Wahlprotokoll_Schulpflege_Prasidium.pdf Download 14 Wahlprotokoll_Schulpflege_Prasidium.pdf
Wahlprotokoll_Sozialbehorde.pdf Download 15 Wahlprotokoll_Sozialbehorde.pdf
Wahlprotokoll_RPK.pdf Download 16 Wahlprotokoll_RPK.pdf
Wahlprotokoll_RPK_Prasidium.pdf Download 17 Wahlprotokoll_RPK_Prasidium.pdf