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Verordnung Öffentlichkeitsprinzip

Dem Gemeinderat hat am 10. März 2010 gestützt auf das Gemeinde- und das Datenschutzgesetz die Verordnung über die Anwendung des Öffentlichkeitsprinzips in Kraft gesetzt.

Die Bearbeitung von Informationszugangsgesuchen erfolgt durch die Gemeinderatskanzlei. Diese koordiniert und regelt das Zugangsverfahren.

Dokument VO_Oeffentlichkeitsprinzip.pdf (pdf, 86.9 kB)


Datum der Neuigkeit 12. März 2010
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