Inhalt

Verhandlungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 21. November 2018

27. November 2018

Nachfolgeregelung Gemeindeschreiberin
Der Gemeinderat hat sich in Anbetracht, dass die Gemeindeschreiberin pensioniert wird, mit der Nachfolgeregelung auseinandergesetzt. Die Stellenbesetzung von Kaderstellen insbesondere diejenige der Gemeindeschreiber/in-Stelle nimmt erfahrungsgemäss einige Zeit in Anspruch. Deshalb hat der Gemeinderat entschieden, frühzeitig mit der Nachfolgeregelung zu beginnen und die Stelle Ende November 2018 auszuschreiben.

Zollikon als Teil der Agglomeration Zürich; Aufnahme ins Massnahmenprogramm
Der Bund finanziert heute nicht nur die nationale Verkehrsinfrastruktur (Nationalstrassen, Eisenbahnnetz), sondern beteiligt sich auch an Vorhaben in den Agglomerationen, die in der Schweiz die Hauptlast des Verkehrs tragen. Er verlangt dazu sog. Agglomerationsprogramme, die zeigen, wie Siedlung und Verkehr aufeinander abgestimmt werden. Neu ist das kantonale Amt für Verkehr grundsätzlich bereit, auch Zollikon als Teil der Agglomeration Zürich zu "anerkennen" und Projekte, die einer siedlungsverträglichen Bewältigung des Verkehrs dienen, in ein vom Bund mitfinanziertes Programm aufzunehmen. Im Vordergrund stehen dabei Forchbahn und Forchstrasse. Für die Erarbeitung der notwendigen Grundlagen hat der Gemeinderat einen Kredit von Fr. 84'000.00 gesprochen. Beauftragt wurden Basler & Partner AG, Zollikon sowie Salewski & Kretz GmbH, Zürich. Letztgenannte bereiten auch die Revision der Zolliker Bau- und Zonenordnung vor.

Gemeinderat nimmt Stellung zu neuem Richtplan der Stadt Zürich
Der neue Richtplan der Stadt Zürich soll behördenverbindliche Grundlagen schaffen für ein erhebliches Bevölkerungs- und Arbeitsplatzwachstum (heute 410'000, neu 520'000 Einwohnerinnen und Einwohner, heute 452'000, neu 490'00 Arbeitsplätze). Ob es sich dabei um ein erwünschtes Ziel handelt, oder ob der Stadtrat sich verpflichtet fühlt, Prognosen wahr werden zu lassen, ist nicht klar. Besonders stark wachsen soll u. a. das Quartier Witikon. Betroffen sein wird die Gemeinde Zollikon von der Umsetzung des Ziels, dass mittelfristig mindestens 80% aller Wege mit Quelle und/oder Ziel auf Stadtgebiet mit dem öffentlichen Verkehr, zu Fuss oder dem Velo zurückgelegt werden sollen. Der Gemeinderat zweifelt an der Realisierbarkeit dieses Ziels; er beantragt auch, dass solche Ziele nicht mit Massnahmen zu Lasten der Nachbargemeinden verfolgt werden. 

Das Ziel, den Transitverkehr vom Stadtgebiet fernzuhalten und über das "Nationalstrassennetz" zu führen, kann für die Region rechtes Zürichseeufer nur dann umgesetzt werden, wenn der sog. Stadttunnel mit Ostast (direkter Anschluss der Forchstrasse an das Nationalstrassennetz mittels Tunnel ab Ortsgrenze Zollikon/Zumikon gemäss kantonalem Verkehrsrichtplan) realisiert ist. Der Gemeinderat beantragt, dass sich der Richtplan positiv zu dieser Fertigstellung der Umfahrung der Stadt Zürich äussert.

Gemeinderat nimmt Stellung zur Kantonaler Schutzverordnung für das Wehrenbachtobel
Die Baudirektion legt den Entwurf einer Schutzverordnung für das Wehrenbachtobel zur Vernehmlassung vor. Die Baudirektion will die Erholungsnutzung im stark frequentierten Naherholungsgebiet soweit wie möglich entflechten, um den Druck auf die naturkundlich wertvollen Flächen zu reduzieren. 

Die Wald und Wiesenflächen beidseitig vom Wehrenbach werden durch die Schutzverfügung mit einer hohen Verbotsdichte geschützt. Die sich über Jahrzehnte bewährten Nutzungen sollen verboten und reguliert werden. So soll beispielsweise auf den Wiesen Hinteramt und Rebarain ein allgemeines Betretungs- und Weideverbot durchgesetzt werden und im gesamten Bereich des Wehrenbachs ein Feuerverbot und eine generelle Leinenpflicht gelten.

Dem Gemeinderat Zollikon geht diese Schutzverordnung zu weit. Er vertritt die Ansicht, dass man Kinder und Jugendliche nur für den Naturschutz begeistern kann, wenn man ihnen unbeschränkten Zugang zu siedlungsnahen Wald- und Wiesenflächen gewährt. Mit Verboten und Ausschluss reduziert man die Akzeptanz der Bürger für Naturschutzanliegen. 

Der Gemeinderat Zollikon beantragt deshalb, die Verordnung weniger restriktiv, praktikabler und einfacher auszugestalten und bisherige Nutzungen wie Weiden, Betreten, Schlitteln und Grillen an Feuerstellen weiter zuzulassen.

Neue Vorgaben zur Inventarführung
Mit Inkrafttreten des neuen Gemeindegesetzes per 1. Januar 2018 muss die Inventarführung der Gemeinde Zollikon an die neuen gesetzlichen Vorschriften angepasst werden. Die Gemeinde erfüllt bereits die meisten gesetzlichen Vorgaben. Einzig bei den Archivierungsfristen bedarf es einer Anpassung. Der Gemeinderat genehmigte die Vorgaben zur Inventarführung bzw. deren Archivierung und hob die Dienstanweisung über die Nachführung des Mobilieninventars vom 1. Januar 1995 (103.3) auf.

Zweckverband Kindes- und Erwachsenenschutz Bezirk Meilen: Genehmigung Jahresrechnung 2017 und Budget 2019
Der Gemeinderat genehmigte die Jahresrechnung und den Jahresbericht 2017 des Zweckverbandes Kindes- und Erwachsenenschutz Bezirk Meilen mit einem Aufwandüberschuss zulasten der Verbandsgemeinden von Fr. 3'805'424.70 und einem Kostenanteil der Gemeinde Zollikon von Fr. 458'801.64. Weiter wurde das Budget 2019 mit einem Aufwandüberschuss zulasten der Verbandsgemeinden von Fr. 4'245'990.00 und mit einem Kostenanteil der Gemeinde Zollikon von Fr. 509'381.67 unter dem Vorbehalt der Annahme des Budgets der Gemeinde Zollikon durch die Gemeindeversammlung sowie der Zustimmung der Bezirksgemeinden verabschiedet.

Teilrevision Gebührentarif, Aufnahme der Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Grundes
Die Verordnung über die Märkte und das Wandergewerbe sowie die private Inanspruchnahme öffentlichen Grundes vom 22. Mai 1996 (7.03) regelte die Benutzung des öffentlichen Grundes der Gemeinde Zollikon und wird im Zusammenhang mit dem Neuerlass der Marktverordnung per 1. Januar 2019 aufgehoben. Die Gebühren für die private Inanspruchnahme des öffentlichen Grundes wurden angepasst und werden neu im Gebührentarif geregelt. Sie treten per 1. Januar 2019 in Kraft. Die amtliche Publikation erfolgt am 30. November 2018 im ZoZuBo.

Zivilschutzbauten: 2. Überarbeitung Verfahren Ausgleichsgebiete
Das Ausgleichsgebietsverfahren teilt die Gemeinde Zollikon in sechs Ausgleichsgebiete für Zivilschutzbauten auf. Die erste Überarbeitung der Ausgleichsgebietsplanung wurde vom Amt für Zivilschutz auf den 31. Dezember 1988 festgelegt. Die zweite Überarbeitung "Verfahren Ausgleichsgebiete" fand im Zeitraum 2015 – 2018 statt. Der Bericht über die zweite Überarbeitung "Verfahren Ausgleichsgebiete" vom 2. November 2018 wurde durch den Gemeinderat genehmigt.
 

Zugehörige Objekte

Name
Verhandlungsbericht vom 21. November 2018 Download 0 Verhandlungsbericht vom 21. November 2018