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Abschiede der Rechnungsprüfungskommission zu den Gemeindeversammlungsgeschäften vom 5. Dezember 2018

19. November 2018

Die RPK hat die vorgeschlagenen Geschäfte für die Gemeindeversammlung im Sinne von § 59 des Gemeindegesetzes geprüft und stellt der Gemeindeversammlung folgende Anträge:

1. Überführung von 3 Liegenschaften vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen
Annahme

2. Budget 2019 für das politische Gemeindegut
Annahme mit einem Antrag auf Änderung

Mit folgenden Eckwerten:

Erfolgsrechnung
Aufwand                                                                               Fr.  185'335'100
Aufwandsüberschuss                                                           Fr.       –324'700
Einfacher Gemeindesteuerertrag (100%)                            Fr.   121'176'471
Steuerfuss                                                                                               85%

Die Rechnungsprüfungskommission stellt fest, dass das Budget 2019 der Politischen Gemeinde Zollikon finanzrechtlich zulässig ist und rechnerisch richtig ist.

Die finanzpolitische Prüfung des Budgets 2019 gibt zu Bemerkungen Anlass. Die externe Finanzberatung swissplan.ch, Beratung für öffentliche Haushalte AG, Zürich, wie auch die Rechnungsprüfungskommission stellen seit Jahren fest, dass die Kostenentwicklung in der Gemeinde besorgniserregend ist. Die Rechnungsprüfungskommission beantragt deshalb der Gemeindeversammlung den Voranschlag 2019 der Politischen Gemeinde Zollikon mit folgendem Änderungsantrag anzunehmen:

Budget 2019: Investitionsrechnung

Finanziell nicht angemessen ist:
Position 7100.5040.014; Fohrbach, Gesamtsanierung 2021, Projektierungskredit
Die Position beträgt 1'500'000 Franken und ist zu streichen.
Begründung: Der Kredit ist nicht dringend. Die generelle Meinungsbildung über die Zukunft des Fohrbachs hat noch nicht stattgefunden. Es fehlen die Resultate aus dem Planungskredit über 400'000 Franken des laufenden Jahres und damit über mögliche zukünftige Entwicklungsszenarien. Über einen allfällig notwendigen Projektierungskredit könnte die Gemeindeversammlung frühestens im Juni 2019 abstimmen. Die entsprechend notwendigen Mittel sollen erst anschliessend festgelegt und im Budget 2020 vorgesehen werden.

Die RPK beantragt der Gemeindeversammlung, das Budget 2019 der Politischen Gemeinde Zollikon entsprechend dem Antrag des Gemeindevorstands mit der oben erwähnten Änderung zu genehmigen und den Steuerfuss auf 85% (Vorjahr 85%) des einfachen Gemeindesteuerertrags festzusetzen.

Rechnungsprüfungskommission Zollikon
Präsident: Viktor Sauter / Aktuar: Stephan Brändli

Die detaillierten Abschiede finden Sie hier